Meilensteine zurücksetzen

Überblick

Meilensteine können zurückgesetzt werden. Das Öffnen bereits geschlossener Meilensteine kann z. B. notwendig sein, wenn bereits erfasste Eingaben nachträglich geändert werden müssen.

Zurücksetzen von Meilensteinen im Bereich '(Teil-)Konzern'

Eine Übersicht über den Meilensteinstatus der Konzerngesellschaften wird unter Status im Arbeitsbereich (Teil-)Konzern angezeigt. Nur dort können geschlossene Meilensteine, also solche, die mindestens den Status erledigt haben, zurückgesetzt werden:

Statusanzeige (Teil-)Konzern
Statusanzeige (Teil-)Konzern

 

Gehen Sie wie folgt vor, um einen Meilenstein zurückzusetzen:

 

  1. Klicken Sie unter (Teil-)Konzern auf Status.
  2. Klicken Sie auf den Meilensteinstatus, den Sie zurücksetzen wollen. Bestätigen Sie die daraufhin angezeigte Sicherheitsabfrage.
  3. Anschließend wird der ausgewählte Meilenstein zurückgesetzt.
    Ein Meilenstein mit dem Status geprüft (blau) wird zunächst auf den Status erledigt (grün) zurückgesetzt. Ein weiterer Klick auf diesen Meilenstein bewirkt das Zurücksetzen in den Status in Arbeit (gelb).

Das Zurücksetzen von Meilensteinen kann selektiv für einzelne Gesellschaften vorgenommen werden. Lediglich bei Organgesellschaften und Personengesellschaften (also abhängigen Gesellschaften) kann der Meilenstein Tatsächliche Steuern nicht zurückgesetzt werden, wenn die übergeordneten Gesellschaften bereits den Status erledigt angenommen haben. In diesem Fall wird die folgende Fehlermeldung angezeigt:

Die Statusänderung konnte nicht durchgeführt werden. Prüfen Sie die Meilensteine der übergeordneten Gesellschaften (Organschaft, Beteiligungen).

Zurücksetzen von Meilensteinen wegen Änderungen im Stammdaten-Arbeitsbereich 'Gesellschaften'

Die Änderung von Attributen oder Daten im Stammdaten-Arbeitsbereich Gesellschaften ist nur zulässig, wenn die Meilensteine der ausgewählten Gesellschaft noch nicht den Status erledigt angenommen haben. Andernfalls wird eine entsprechende Fehlermeldung angezeigt:

Die Aktion kann nicht durchgeführt werden. Mindestens ein abhängiger Meilenstein ist schon geschlossen. Bitte öffnen Sie vorher die Meilensteine der Gesellschaft(en): ...

Um die Stammdaten des Arbeitsbereichs Gesellschaften trotzdem zu ändern, müssen folglich die bereits geschlossenen Meilensteine zurückgesetzt werden.

Zurücksetzen von Meilensteinen wegen Änderungen im  Stammdaten-Arbeitsbereich 'Länder'

Die Änderung von Daten (z. B. Steuersätzen) im Stammdaten-Arbeitsbereich Länder betrifft grundsätzlich alle Gesellschaften, die dem entsprechenden Land zugeordnet sind. Falls zugeordnete Gesellschaften bereits den Meilensteinstatus erledigt angenommen haben, werden nach Bestätigung der Sicherheitsabfrage die Meilensteine auf in Arbeit zurückgesetzt.

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