Zinsschranke
Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026
Überblick
Für Personengesellschaften steht im Funktionsbereich Einzelgesellschaft der Arbeitsbereich Zinsschranke zur Verfügung. Dort erfassen Sie zentral alle Werte, die für die Ermittlung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen (Zinsschranke nach § 4h EStG) erforderlich sind. Die erfassten Daten werden automatisch in die Anlage Zinsschranke im Arbeitsbereich Feststellung übernommen.
Der Arbeitsbereich Zinsschranke ist nur für Personengesellschaften verfügbar.
Damit der Arbeitsbereich Zinsschranke angezeigt wird, muss unter Einzelgesellschaft | Basisdaten | Formularkonfiguration | Reiter Feststellung das Kontrollkästen für die Anlage Zinsschranke aktiviert werden.