Zinsschranke

Überblick

Für Personengesellschaften steht im Funktionsbereich Einzelgesellschaft der Arbeitsbereich Zinsschranke zur Verfügung. Dort erfassen Sie zentral alle Werte, die für die Ermittlung der abzugsfähigen Zinsaufwendungen (Zinsschranke nach § 4h EStG) erforderlich sind. Die erfassten Daten werden automatisch in die Anlage Zinsschranke im Arbeitsbereich Feststellung übernommen.

Der Arbeitsbereich Zinsschranke ist nur für Personengesellschaften verfügbar.

Damit der Arbeitsbereich Zinsschranke angezeigt wird, muss unter Einzelgesellschaft | Basisdaten | Formularkonfiguration | Reiter Feststellung das Kontrollkästen für die Anlage Zinsschranke aktiviert werden.

Navigation

Der Arbeitsbereich Zinsschranke wird unter Einzelgesellschaft | Tatsächliche Steuern | Zinsschranke geöffnet. Der Arbeitsbereich Zinsschranke wird z. B. wie folgt angezeigt:

Arbeitsbereich 'Zinsschranke'
Arbeitsbereich 'Zinsschranke'
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