Mitteilung von Steuergestaltungen
Zuletzt aktualisiert am 24.11.2025
Überblick
Im Arbeitsbereich Mitteilungen von Steuergestaltungen können die Ordnungsmerkmale zu den grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nach §§ 138d ff. AO erfasst werden. In der Körperschaftsteuererklärung, in der Gewerbesteuererklärung und in den Feststellungserklärungen ist für diesen Zweck das Ordnungsmerkmal der entsprechenden Gestaltung elektronisch zu erklären.
Es können bis zu 99 Steuergestaltungen erfasst werden. Falls noch keine Registriernummer oder Ordnungsnummer zugewiesen wurde, kann die Steuergestaltung im dafür vorgesehenen Freitextfeld erfasst werden. Aktivieren Sie hierfür das Kontrollkästchen Steuergestaltung ohne Ordnungsmerkmal. Die Eingaben werden in den entsprechenden Formularen berücksichtigt und elektronisch übermittelt.
In die folgenden Anlagen werden die Angaben beim elektronischen Versand berücksichtigt:
- Anlage WA (Zeilen 29a und 29b)
- GewSt 1 A (Zeilen 32a und 32b)
- ESt 1 B (Zeilen 38 und 39)
Bitte beachten Sie, dass in der Anlage ESt 1 B sowie GewSt 1 A nur maximal zehn Einträge elektronisch übermittelt werden können.
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Steuergestaltung anlegen
Die folgenden Optionen sind im Arbeitsbereich Mitteilung von Steuergestaltungen verfügbar:
- Klicken Sie auf Anlegen. Der folgende Bereich wird angezeigt:
Mitteilung von Steuergestaltung anlegen - Geben Sie die erforderlichen Daten an.
- Aktivieren Sie ggf. die gewünschten Kontrollkästchen bei Relevant für Steuererklärung.
Alle Steuergestaltungen, die als Relevant für die Steuererklärung markiert sind, werden in der jeweiligen Erklärung automatisch beim elektronischen Versand berücksichtigt. - Klicken Sie auf Speichern.
- Klicken Sie auf Steuerberechnung aktualisieren.
Beim Speichern werden nur die Werte im Formular selbst aktualisiert. Verwenden Sie daher die Funktion Steuerberechnung aktualisieren, damit die Steuerberechnung und -versendung korrekt durchgeführt werden kann.