Tatsächliche Steuern
Zuletzt aktualisiert am 11.02.2026
Überblick
Im Funktionsbereich Tatsächliche Steuern können Sie die Steuerberechnung für den Jahresabschluss durchführen sowie die deutschen Steuererklärungen erstellen. Die Steuerformulare werden als Arbeitsbereiche zur Verfügung gestellt. Daneben stehen spezielle formularunabhängige Arbeitsbereiche wie z. B. § 8b KStG, BMG-Transfer, (Spezial-) Investmenterträge zur Verfügung, in denen Sie entsprechende Sachverhalte zentral erfassen können.
Neben deutschen Gesellschaften kann auch die Steuerberechnung für Auslandsgesellschaften abgebildet werden. Die Steuerberechnung für ausländische Gesellschaften konfigurieren Sie für alle Länder außer der Schweiz im Funktionsbereich Stammdaten | Toolbox. Anders als bei deutschen Gesellschaften erfolgt, mit Ausnahme Schweiz, die Einkommensermittlung ohne die Anwendung von steuerlichen Arbeitsbereichen.
Für die Schweiz steht ein eigener Funktionsbereich zur Verfügung, jedoch mit weniger Arbeitsbereichen.
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Bevor Sie mit der Bearbeitung der Steuererklärung beginnen können, muss die betreffende Gesellschaft zuerst im Funktionsbereich Stammdaten | Gesellschaften angelegt werden.
Anschließend aktivieren Sie im Funktionsbereich Einzelgesellschaft | Status den Meilenstein Tatsächliche Steuern, um die Bearbeitung zu starten.
Alle weiteren für die Steuererklärung erforderlichen Stammdaten sowie die benötigten Formulare erfassen bzw. aktivieren Sie unter Einzelgesellschaft | Basisdaten auf den dort angezeigten Reitern.
Voraussetzungen
Bevor Sie mit der Bearbeitung der Steuererklärung beginnen können, muss die betreffende Gesellschaft zuerst im Funktionsbereich Stammdaten | Gesellschaften angelegt werden. Anschließend aktivieren Sie im Funktionsbereich Einzelgesellschaft | Status den Meilenstein Tatsächliche Steuern, um die Bearbeitung zu starten.
Alle weiteren für die Steuererklärung erforderlichen Stammdaten sowie die benötigten Formulare erfassen bzw. aktivieren Sie unter Einzelgesellschaft | Basisdaten in den dort angezeigten Reitern.
Navigation
Der Funktionsbereich Tatsächliche Steuern wird unter Einzelgesellschaft | Tatsächliche Steuern geöffnet. Der Funktionsbereich Tatsächliche Steuern enthält mehrere Arbeitsbereiche (siehe Abschnitt Arbeitsbereiche im Bereich 'Tatsächliche Steuern') und wird z. B. wie folgt angezeigt:
Arbeitsbereiche im Funktionsbereich 'Tatsächliche Steuern'
- Veränderung Steuerposition
- Tax Groups
- Tatsächliche Steuern
- Gewerbesteuer
- Körperschaftsteuer
- Verkürzte Steuerberechnung
- Zerlegung
- § 8b KStG
- BMG Transfer
- Zuwendungen
- Transfer zum OT
- Report StB-Gewinn
- (Spezial-) Investmenterträge
- Zinsschranke
- Transfer zum Anteilseigner
- Einkünfte
- § 15a EStG
- Angaben für MU
- Feststellung
- Entwicklung Verlustvortrag
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