ESG-Bericht abbrechen
Zuletzt geändert am 30.10.2024
Überblick
Als ESG Master können Sie ESG-Berichte abbrechen, z. B. wenn Fehler entdeckt werden. Ein ESG-Bericht kann abgebrochen werden, sofern der ESG-Bericht noch nicht im Status Datenaggregation ist. Abgebrochene Berichte werden separat aufgeführt.
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
ESG-Bericht abbrechen
Um einen ESG-Bericht abzubrechen, navigieren Sie unter ESG-Berichte zur Berichtsübersicht und anschließend zum gewünschten ESG-Bericht. Klicken Sie in der Spalte Status auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie den Befehl Abbrechen aus dem Kontextmenü. Klicken Sie im daraufhin angezeigten Dialog auf Bericht abbrechen.
Abgebrochene ESG-Berichte einsehen
Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit. Navigieren Sie dazu zu ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte: