ESG-Bericht abbrechen

Überblick

Als ESG Administrator können Sie ESG-Berichte abbrechen, z. B. wenn Fehler entdeckt werden. Sie können ESG-Berichte abbrechen, die noch nicht den Status Datenaggregation erreicht haben. Abgebrochene Berichte werden separat aufgeführt.

Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:

ESG-Bericht abbrechen

Um einen ESG-Bericht abzubrechen, wechseln Sie zu ESG-Berichte. Navigieren Sie zuerst zur Berichtsübersicht und anschließend zu dem ESG-Bericht, den Sie abbrechen möchten. Klicken Sie in der Spalte Status auf das Drei-Punkte-Symbol. Wählen Sie im angezeigten Kontextmenü den Befehl Abbrechen. Klicken Sie im angezeigten Dialog auf Bericht abbrechen.

Der Funktionsbereich 'ESG-Berichte' wird angezeigt. Der Kontextmenübefehl 'Abbrechen' eines ESG-Berichts ist rot hervorgehoben.
Kontextmenü zum Abbrechen eines ESG-Berichts
Abgebrochene ESG-Berichte anzeigen

Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit aufrufen. Navigieren Sie dazu zu ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte.

Der Funktionsbereich 'Datenerfassung' wird gezeigt. Der Reiter 'Abgebrochene Berichte' ist rot hervorgehoben.
Beispiel für Reiter 'Abgebrochene Berichte' unter 'Datenerfassung'