ESG-Bericht abbrechen

Überblick

Als ESG Master können Sie ESG-Berichte abbrechen, z. B. wenn Fehler entdeckt werden. Ein ESG-Bericht kann abgebrochen werden, sofern der ESG-Bericht noch nicht im Status Datenaggregation ist. Abgebrochene Berichte werden separat aufgeführt.

Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:

ESG-Bericht abbrechen

Um einen ESG-Bericht abzubrechen, navigieren Sie unter ESG-Berichte zur Berichtsübersicht und anschließend zum gewünschten ESG-Bericht. Klicken Sie in der Spalte Status auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie den Befehl Abbrechen aus dem Kontextmenü. Klicken Sie im daraufhin angezeigten Dialog auf Bericht abbrechen.

Der Funktionsbereich 'ESG-Berichte' wird angezeigt. Der Kontextmenübefehl 'Abbrechen' eines ESG-Berichts ist rot hervorgehoben. Kontextmenü zum Abbrechen eines ESG-Berichts
Abgebrochene ESG-Berichte einsehen

Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit. Navigieren Sie dazu zu ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte:

Der Funktionsbereich 'Datenerfassung' wird gezeigt. Der Reiter 'Abgebrochene Berichte' ist rot hervorgehoben. Beispiel für Reiter 'Abgebrochene Berichte' unter 'Datenerfassung'