Allgemeine Funktionen in ESG Reporting
Zuletzt geändert am 19.12.2024
Überblick
Abhängig von Ihrer Benutzerrolle stehen Ihnen im ESG Reporting verschiedene allgemeine Funktionen zur Verfügung, z. B. das Abbrechen von ESG-Berichten oder die Anzeige von Anmerkungen zu einem bestimmten ESG-Bericht. Dieser Artikel beschreibt die verfügbaren Funktionen je nach Benutzerrolle.
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Funktionen für ESG Master
Als ESG Master können Sie auf die Arbeitsbereiche ESG-Berichte und Datenerfassung zugreifen und Folgendes tun:
Funktion
Beschreibung
ESG-Berichte anlegen
Im Arbeitsbereich ESG-Berichte können Sie neue ESG-Berichte anlegen (siehe auch ESG-Bericht anlegen).
Auf ESG-Berichte zugreifen und die für ESG-Berichte eingereichten Daten freigeben oder ablehnen
Sie können auf die Daten zugreifen, die von den Buchungskreisen für einen ESG-Bericht übermittelt wurden, indem Sie
- Im Arbeitsbereich ESG-Berichte auf den gewünschten ESG-Bericht und dann auf den Buchungskreis klicken, um die entsprechenden Daten anzuzeigen
- Zum gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich Datenerfassung navigieren und auf den Buchungskreis klicken, um die entsprechenden Daten anzuzeigen
Sie können die Daten, die von den Buchungskreisen für einen ESG-Bericht eingereicht wurden, freigeben oder ablehnen, indem Sie
- Die gewünschte Option direkt auf der Datenerfassungsseite eines Buchungskreises wählen
- Zum gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung navigieren und auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle klicken, um die gewünschte Option aus dem Kontextmenü zu wählen
ESG-Berichte und Berichte zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse filtern
Sie können die Liste der ESG-Berichte bzw. der Berichte zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse filtern. Klicken Sie auf das Filtersymbol in den jeweiligen Spalten, um die Suche wie folgt zu erleichtern:
- Im Arbeitsbereich ESG-Berichte können Sie nach Namen und Status filtern, im Arbeitsbereich ESRS-Datenerfassung nur nach Namen.
- Im Arbeitsbereich Doppelte Wesentlichkeitsanalysen können Sie nach Name und Änderungsdatum filtern.
ESG-Berichte abbrechen
Sie können ESG-Berichte abbrechen, d. h. alle ESG-Berichte, die noch nicht den Status Datenaggregation erreicht haben. Dies ist z. B. nützlich, wenn Fehler entdeckt werden. Abgebrochene Berichte werden separat aufgeführt.
Um einen ESG-Bericht abzubrechen, navigieren Sie in der Übersicht im Arbeitsbereich ESG-Berichte zum ESG-Bericht, den Sie abbrechen möchten. Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie im Kontextmenü die Option Abbrechen.
Aggregierte ESG-Berichte erneut öffnen
Sie können einen aggregierten ESG-Bericht erneut öffnen, um aktualisierte Werte von den zugeordneten Buchungskreisen zu erfassen (siehe Einen aggregierten ESG-Bericht erneut öffnen).
Abgebrochene ESG-Berichte wiederherstellen
Sie können abgebrochene ESG-Berichte wiederherstellen, sodass Sie die Arbeit an dem Punkt wieder aufnehmen können, an dem der ESG-Bericht abgebrochen wurde.
Um einen abgebrochenen ESG-Bericht wiederherzustellen, navigieren Sie zum Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte . Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie Wiederherstellen aus dem Kontextmenü.
Abgebrochene ESG-Berichte öffnen
Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit auf dem letzten Stand des Berichts öffnen.
Navigieren Sie dazu zum Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte. Öffnen Sie einen beliebigen ESG-Bericht, indem Sie auf den Namen des Berichts klicken.
Anmerkungen anzeigen
Sie können Anmerkungen zu einem ESG-Bericht anzeigen, die erstellt wurden, als Daten für einen ESG-Bericht eingereicht, freigegeben oder abgelehnt wurden. Sie haben zwei Möglichkeiten, um Anmerkungen anzuzeigen:
- Klicken Sie auf der Datenerfassungsseite eines Buchungskreises auf Anmerkungen anzeigen .
- Navigieren Sie zu dem gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle, um im Kontextmenü die Option Anmerkungen anzeigen zu wählen.
ESG-Berichte duplizieren
Als ESG Master können Sie einen Bericht mit den voreingestellten Konfigurationen in den Stammdaten und dem ESRS-Fragebogen duplizieren, aber ohne die erfassten Daten. Die Parameter der duplizierten Berichte können angepasst werden. Die erfassten Daten aus den ursprünglichen und den duplizierten ESG-Berichten können verwendet werden, um Änderungen zu vergleichen.
Um einen ESG-Bericht zu duplizieren, navigieren Sie im Reiter Berichtsübersicht zum ESG-Bericht und klicken Sie auf das Symbol Bericht duplizieren .
Funktionen für ESG Datenerfasser
Als ESG Datenerfasser können Sie auf die Arbeitsbereiche Datenerfassung und Doppelte Wesentlichkeitsanalysen zugreifen und Folgendes tun:
Funktion
Beschreibung
Auf den ESG-Bericht oder den Bericht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zugreifen
Sie können auf den ESG-Bericht (siehe Daten bearbeiten) und den Bericht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen) zugreifen, um Daten für Ihren zugeordneten Buchungskreis einzugeben.
Abgebrochene ESG-Berichte öffnen
Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit auf dem letzten Stand des Berichts öffnen.
Um einen abgebrochenen ESG-Bericht zu öffnen, navigieren Sie im Arbeitsbereich ESRS-Datenerfassung zum Reiter Abgebrochene Berichte. Öffnen Sie einen beliebigen ESG-Bericht, indem Sie auf den Namen des Berichts klicken.
Anmerkungen anzeigen
Sie können Anmerkungen zu einem ESG-Bericht anzeigen, die erstellt wurden, als Daten für einen ESG-Bericht eingereicht, freigegeben oder abgelehnt wurden. Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:
- Klicken Sie auf der Datenerfassungsseite des Ihnen zugewiesenen Buchungskreises auf Anmerkungen anzeigen
- Navigieren Sie zu dem gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Datenerfassung und klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle, um im Kontextmenü die Option Anmerkungen anzeigen zu wählen.