Umwandlungen konfigurieren
Zuletzt aktualisiert am 14.10.2025
Überblick
Die Funktion Umwandlung unterstützt Sie bei den notwendigen bilanziellen Anpassungen der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger. Dabei werden die Wirtschaftsgüter des übertragenden Rechtsträgers automatisch in die Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers übernommen.
Nachdem Sie in den Stammdaten die einzelnen Umwandlungssachverhalte angelegt haben, können Sie hier nun die Details der Umwandlungen konfigurieren.
Die Konfiguration einer Umwandlung umfasst die folgenden Schritte, die in diesem Kapitel beschrieben werden:
- Details für den übertragenden Rechtsträger konfigurieren
Definieren Sie in diesem Schritt die zu übertragenden Positionen und Werte beim übertragenden Rechtsträger - Details für den übernehmenden Rechtsträger konfigurieren
Definieren Sie in diesem Schritt die Zielebenen beim übernehmenden Rechtsträger - Automatische Erzeugung der steuerlichen Anpassungssachverhalte
Nach Abschluss des zweiten Schritts werden die steuerlichen Anpassungssachverhalte beim übernehmenden Rechtsträger automatisch erstellt.
Navigation
Der Arbeitsbereich Umwandlungen wird unter Einzelgesellschaft | Funktionen | Umwandlungen geöffnet.
Der Arbeitsbereich zeigt eine Übersicht aller bereits in den Stammdaten angelegt Umwandlungen und deren Status und wird z. B. wie folgt angezeigt:
Technische Voraussetzungen
Folgende technische Voraussetzungen müssen für das Anlegen und Konfigurieren von Umwandlungen beachtet werden:
Taxonomieart
Für eine erfolgreiche Durchführung müssen bei beiden Rechtsträgern dieselbe Taxonomieart (z. B. Kerntaxonomie) und dieselbe Taxonomieversion (z. B. Version 6.7) verwendet werden. Sind die Taxonomien unterschiedlich, wird die Umwandlung vor der Erstellung der Anpassungssachverhalte beim übernehmenden Rechtsträger programmseitig abgebrochen. Der Anwender hat dann die Möglichkeit, die Taxonomie des übernehmenden Rechtsträgers anzupassen und anschließend die Umwandlung fortzusetzen.
Erforderliche Berechtigungen
Das Berechtigungskonzept für die Umwandlungsfunktion ist so gestaltet, dass die Umwandlung bei übertragendem und übernehmendem Rechtsträger jeweils von unterschiedlichen Benutzern durchgeführt werden kann.
Jeder Benutzer muss für den jeweiligen Rechtsträger über die erforderlichen Berechtigungen zur Bearbeitung der steuerlichen Anpassungssachverhalte sowie über die Berechtigung Umwandlung durchführen verfügen.
Für die Verwaltung der Umwandlung sind außerdem die folgenden Berechtigungen notwendig: Umwandlungen einsehen, Umwandlungen bearbeiten und Umwandlungen Status zurücksetzen.
Bearbeitungsstatus einer Umwandlung
Der aktuelle Bearbeitungsstatus einer Umwandlung wird sowohl in der Übersicht aller angelegten Umwandlungen als auch in der Detailansicht des jeweiligen Konfigurationsvorgangs (des sog. Umwandlungsdialogs) angezeigt.
Mit jedem abgeschlossenen Schritt ändert sich der Status der Umwandlung automatisch. Folgende Status werden bei der Konfiguration durchlaufen:
1. Nicht begonnen
2. Übertragender Rechtsträger in Bearbeitung
3. Übertragender Rechtsträger abgeschlossen
4. Übernehmender Rechtsträger in Bearbeitung
5. Übernehmender Rechtsträger abgeschlossen
Erst mit dem Status Übernehmender Rechtsträger abgeschlossen gilt die Umwandlung als beendet.
Der Bearbeitungsstatus kann jederzeit zurückgesetzt werden, um Änderungen an der Umwandlung vorzunehmen. Wie Sie hierzu vorgehen, ist unter Angaben korrigieren beschrieben.
Details für den übertragenden Rechtsträger konfigurieren
Der Status der Umwandlung wird auf Übertragender Rechtsträger in Bearbeitung gesetzt und der Bilanzbaum mit ausschließlich handelsbilanziellen Werten wird angezeigt.
Der Aufbau des Bilanzbaums richtet sich nach dem Taxonomieschema der aktuellen Steuerbilanz.
Wählen Sie die Bilanzposition, deren Werte und Abweichungen bei der Umwandlung übertragen werden sollen. Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen vor jeder Bilanzposition einzeln.
- Klicken Sie auf Weitere Aktionen | Berechnete Werte übernehmen, um alle Bilanzpositionen der untersten Ebene inkl. des Eigenkapitals und steuerliche Anpassungssachverhalte auf einmal zur Übernahme auszuwählen.
Die handelsbilanziellen Werte und Abweichungen werden daraufhin in die jeweilige Spalte Davon übernommen übertragen.
Gewählte Positionen und deren übertragenen Werte und Abweichungen
Hinweise zu den Spalten des Bilanzbaums und zur Übernahmelogik der Werte finden Sie unter Spalten des Bilanzbaums.
Klicken Sie auf Speichern, um den aktuellen Bearbeitungsstand zu speichern.
Klicken Sie auf Bearbeitung abschließen, um die Bearbeitung des übertragenden Rechtsträgers abzuschließen und mit der Bearbeitung des übernehmenden Rechtsträges beginnen zu können.
Der Status der Umwandlung wird auf Übertragender Rechtsträger abgeschlossen gesetzt.
Die Zusammensetzung und die Werte der übergehenden Wirtschaftsgüter werden festgeschrieben und sind durch nachträgliche Änderungen im Berichtsbestandteil Bilanz/GuV nicht mehr beeinflussbar.
Der Bearbeitungsstand des übertragenden Rechtträgers kann jederzeit gespeichert werden, um die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Werden in der Zwischenzeit Änderungen in der Bilanz des übertragenden Rechtsträgers vorgenommen, z. B. durch erneuten Import handelsbilanzieller Werte oder Korrektur der steuerlichen Anpassungssachverhalte, werden die Spalten Handelsbilanz und Abweichung automatisch im Umwandlungsdialog aktualisiert. Bereits gespeicherte Werte in den Spalten Davon übernommen und Anpassung ZW/GW bleiben dabei erhalten und müssen ggf. manuell angepasst werden.
Falls sich durch Änderungen im Berichtsbestandteil Bilanz/GuV einzelne Bilanzpositionen oder steuerliche Anpassungssachverhalte nicht mehr im Bilanzbaum befinden, werden diese, sofern die Umwandlung bei übertragendem Rechtsträger noch nicht abgeschlossen ist, ebenfalls aus dem Umwandlungsdialog entfernt.
Beim erneuten Öffnen der Bearbeitung werden gelöschte Positionen in einer Infobox aufgelistet.
Spalte
Beschreibung
Bilanzposition
In der Spalte werden die Positionen angezeigt, die den Positionen im Berichtsbestandteil Bilanz des übertragenden Rechtsträgers unter GAAP-Berichte | Bilanz/GuV entsprechen.
Außerdem werden die steuerlichen Anpassungssachverhalte dargestellt.
Jede Position auf der untersten Bilanzebene sowie jeder Anpassungssachverhalt ist mit einem Kontrollkästchen versehen. Sobald Sie ein Kontrollkästchen aktivieren, werden die handelsbilanziellen Werte bzw. Abweichungen in die Spalte Davon übernommen übertragen.
Bitte prüfen Sie, ob und ggf. welche Positionen des Eigenkapitals für die Übernahme gewählt werden sollen.
Handelsbilanz
Zeigt die handelsbilanziellen Werte der Positionen sowie den Handelsbilanzansatz der Anpassungssachverhalte.
Die Werte können nicht bearbeitet werden und ändern sich nicht durch die Auswahl einzelner Positionen zur Übernahme.
Davon übernommen
(Handelsbilanz)
Enthält handelsbilanzielle Werte der übergehenden Wirtschaftsgüter.
Initial wird der Wert aus der Spalte Handelsbilanz in diese Spalte übernommen, sobald das Kontrollkästchen der Position aktiviert wird.
Der Wert kann manuell geändert werden, z. B. wenn nicht alle Wirtschaftsgüter der Position auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden.
Wird die Auswahl der Position aufgehoben, gehen die eingetragenen Werte verloren.
Die Werte in dieser Spalte folgen der Berechnungslogik des Bilanzbaums: Die Summenpositionen werden automatisch auf Basis der gewählten Positionen der untersten Ebenen berechnet.
Abweichung
Zeigt die aufsummierten steuerlichen Abweichungen der gewählten Anpassungsebenen.
Die Werte können nicht bearbeitet und werden automatisch aktualisiert, wenn sich die Auswahl der Anpassungsebenen ändert.
Davon übernommen
(Abweichungen)
Enthält die steuerlichen Abweichungen der für die Übernahme gewählten Anpassungssachverhalte.
Initial wird der Wert der Spalte Abweichung übernommen, sobald das Kontrollkästchen des Anpassungssachverhalts aktiviert wird.
Die Werte können nicht bearbeitet werden und folgen der Berechnungslogik des Bilanzbaums.
Anpassung ZW/GW
Hier können Aufstockungsbeträge manuell eingetragen werden, falls die Umwandlung zu einem höheren Wert als dem Buchwert erfolgt.
Eingaben sind nur bei Bilanzpositionen der untersten Ebene möglich.
Wird die Position abgewählt, gehen bereits gemachte Eingaben verloren.
Steuerbilanz
Zeigt die endgültigen Werte der übergehenden Wirtschaftsgüter.
Die Werte ergeben sich aus der Summe der beiden Spalten Davon übernommen (Handelsbilanz und Abweichungen) sowie Anpassung ZW/GW.
Diese Werte bilden die Grundlage für die steuerlichen Anpassungssachverhalte in der Bilanz des übernehmenden Rechtsträgers.
Aktuell werden beim übertragenden Rechtsträger keine Anpassungssachverhalte automatisch angelegt. Etwaige Aufstockungsbeträge für die Wirtschaftsgüter müssen daher manuell in dessen Schlussbilanz erfasst werden.
Details für den übernehmenden Rechtsträger konfigurieren
Wählen Sie in diesem Schritt die Zielanpassungsebenen, in die die steuerbilanziellen Werte der übergehenden Wirtschaftsgüter übernommen werden sollen.
Für die übernommenen handelsbilanziellen Werte, Aufstockungsbeträge zum Zwischen- oder gemeinen Wert sowie steuerlichen Anpassungssachverhalte können Sie entweder eine gemeinsame oder jeweils eine separate Zielebene wählen.
Öfnnen Sie unter Einzelgesellschaft | Funktionen | Umwandlungen die gewünschte Umwandlung und klicken Sie auf Bearbeitung beginnen.
Der Status der Umwandlung wird auf Übernehmeder Rechtsträger in Bearbeitung gesetzt.
Wählen Sie die Anpassungsebenen, in die die Werte beim übernehmenden Rechtsträger übernommen werden sollen:
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse empfiehlt es sich, auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers mindestens eine separate, gesellschaftsspezifische Anpassungsebene für die Abbildung des Umwandlungsvorgangs anzulegen.
Klicken Sie auf Speichern, um den aktuellen Bearbeitungsstand zu speichern.
Klicken Sie auf Bearbeitung abschließen, um die Bearbeitung des übernehmenden Rechtsträgers abzuschließen.
Der Status der Umwandlung wird auf Übernehmender Rechtsträger abgeschlossen gesetzt.
Gleichzeitig werden entsprechende Anpassungssachverhalte auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers automatisch erzeugt.
Für jeden übernommenen handelsbilanziellen Wert, steuerlichen Abweichungswert und Aufstockungsbetrag zum Zwischen- oder gemeinen Wert wird jeweils ein separater Anpassungssachverhalt angelegt.
Angaben korrigieren
Der Status der Umwandlung wird auf Nicht begonnen zurückgesetzt.
Navigieren Sie zum Bereich Einzelgesellschaft | Funktionen | Umwandlung und öffnen Sie die gewünschte Umwandlung.
Führen Sie die erforderlichen Änderungen wie in den einzelnen Konfigurationsschritten oben beschrieben durch.
Hinweis, bevor Sie die Anpassungen erneut automatisch erzeugen
Die beim übernehmenden Rechtsträger bereits automatisch erzeugten Anpassungssachverhalte bleiben beim Zurücksetzen des Status unverändert bestehen.
Da bei jeder automatischen Durchführung der Umwandlung neue Anpassungssachverhalte erzeugt werden, müssen die bereits bestehenden Anpassungssachverhalte zuvor manuell gelöscht werden.
Navigieren Sie hierzu in den Bereich Einzelgesellschaft | GAAP-Berichte | Anpassungen. Für die gezielte Auswahl der betroffenen Anpassungssachverhalte können sowohl der Textfilter (nach dem Zusatz in der Sachverhaltsbezeichnung) als auch der Spaltenfilter für den Anpassungstyp Umwandlung verwendet werden:
Typ in Anpassungen filtern