Länder
Zuletzt aktualisiert am 17.07.2025
Überblick
Für Pillar-2-Berechnungen muss jeder Eintrag im Arbeitsbereich Countries (Länder) im Bereich Master data (Stammdaten) Folgendes enthalten:
- Einen ISO-Code, der für die allgemeine jurisdiktionsbezogene Vermischung (jurisdictional blending) von Werten genutzt wird
- Die Wechselkurse (currency exchange rates) zur Umrechnung lokaler Werte in eine einheitliche Währung für die GloBE-Meldung (GloBE information return)
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
ISO-Codes
Für jede Jurisdiktion muss im Arbeitsbereich Countries (Länder) ein ISO-Code gepflegt werden. Dies ist für Pillar-2-Berechnungen erforderlich, da die ISO-Codes die Grundlage für die Länderdatenerfassung country data collection (z. B. jurisdiktionsbezogene Wahlrechte) und für die Vermischung (blending) der Werte darstellen. Wird keine weitere Information bereitgestellt, erfolgt die Vermischung für C1 – Safe Harbor Check, C3 – De Minimis Check und C4 – Jurisdictional Blending durch Aggregation aller Informationen mit demselben ISO-Code. Um innerhalb einer Jurisdiktion separate Untergruppen zu bilden, können Berichtsdimensionen (reporting dimensions) auf Unternehmensebene eingeführt werden.
Mehr Informationen zum Hinzufügen eines ISO-Codes finden Sie unter Element vom Typ 'Country‘ anlegen und Konfigurieren).
Wechselkurse
Zu den Pillar-2-Informationen gehören Unternehmensdaten aus der ganzen Welt, die in unterschiedlichen lokalen Währungen eingegeben werden. Die Berechnung muss jedoch in einer einzigen Währung erfolgen. Daher müssen Sie im Arbeitsbereich Countries die relevanten Wechselkurse erfassen und regelmäßig aktualisieren.
Weitere Informationen zum Hinzufügen von Wechselkursen finden Sie unter Wechselkurse importieren.
Hinweise:
- Wechselkurse dürfen nicht auf 0 gesetzt werden.
- Ländernamen müssen in Englisch beibehalten werden.
- Ländernamen müssen eindeutig sein.
- ISO-Codes müssen beibehalten werden.