EU-Taxonomiedaten erfassen
Zuletzt aktualisiert am 05.06.2025
Überblick
Die EU-Taxonomie ist ein von der Europäischen Union entwickeltes Klassifizierungssystem, das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltverträglich angesehen werden können.
Im Funktionsbereich EU-Taxonomie können Benutzer:
- Geschäftsaktivitäten erstellen, wie z. B. die Verwendung von Solarmodulen, und prüfen, ob diese Geschäftsaktivitäten EU-taxonomiefähig sind (siehe Geschäftsaktivitäten anlegen und Prüfung auf Taxonomiefähigkeit durchführen).
- Prüfung auf Taxonomiekonformität durchführen, d. h.:
- Prüfung auf Mindestschutz durchführen (siehe Mindestschutz prüfen)
- SCC- und DNSH-Fragebögen für jede Geschäftsaktivität ausfüllen (siehe SCC- und DNSH-Fragebögen ausfüllen)
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Voraussetzungen für die Erfassung von EU-Taxonomiedaten
Um mit der Datenerfassung für den EU-Taxonomiebericht beginnen zu können, müssen Sie zunächst die Einrichtung des ESRS-Fragebogens abschließen (siehe auch Alle Schritte auf einen Blick – ESG Reporting). Andernfalls können Sie im Arbeitsbereich Berichte und Aktivitäten nicht auf Ihren Bericht zugreifen.
Empfohlene Schrittfolge
Wir empfehlen die folgende Schrittfolge für das Erstellen eines EU-Taxonomieberichts:
- Erstellen Sie eine Geschäftsaktivität und führen Sie die Prüfung auf Taxonomiefähigkeit durch.
- Füllen Sie den Mindestschutz-Fragebogen aus.
- Führen Sie die Prüfung auf Taxonomiekonformität für die Geschäftsaktivität durch.