EU-Taxonomiedaten erfassen
Zuletzt aktualisiert am 07.08.2025
Überblick
Die EU-Taxonomie ist ein von der Europäischen Union entwickeltes Klassifizierungssystem, das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltverträglich angesehen werden können.
Im Funktionsbereich EU-Taxonomie können Benutzer:
- Geschäftsaktivitäten erstellen, wie z. B. die Nutzung von Solarpaneelen, und bewerten, ob diese Geschäftsaktivitäten taxonomiefähig für die EU-Taxonomie sind (siehe Geschäftsaktivität anlegen und Prüfung auf Taxonomiefähigkeit durchführen).
- Führen Sie die Prüfung auf Taxonomiekonformität durch, d. h.:
- Führen Sie die Mindestschutz-Prüfung für einen Buchungskreis durch (siehe Mindestschutz prüfen).
- Decken Sie die SCC- und DNSH-Fragebögen für jede Geschäftsaktivität ab (siehe Prüfung auf Taxonomiekonformität durchführen).
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Voraussetzungen für die Erfassung von EU-Taxonomiedaten
Um mit der Datenerfassung für den EU-Taxonomiebericht beginnen zu können, müssen Sie zunächst die Einrichtung des Fragebogens abschließen (muss durch einen ESG Administrator erfolgen, siehe auch ESRS- oder VSME-Fragebogen konfigurieren). Andernfalls können Sie im Arbeitsbereich Berichte und Aktivitäten nicht auf Ihren Bericht zugreifen.
Empfohlene Arbeitsschritte
Um einen EU-Taxonomie-Bericht zu erzeugen, empfehlen wir die folgende Schrittfolge:
- Beliebig viele Geschäftsaktivitäten anlegen und die Prüfung auf Taxonomiefähigkeit durchführen.
- Füllen Sie den Mindestschutz-Fragebogen aus.
- Prüfung auf Taxonomiekonformität für die Geschäftsaktivität durchführen