Hinweise zu Taxonomien

Überblick

Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt, so muss der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden (§ 5b Absatz 1 Satz 1 EStG).

Der amtlich vorgeschriebene Datensatz basiert auf der vom XBRL Deutschland e.V. entwickelten und fortlaufend aktualisierten HGB-Taxonomie. Neben Gesetzesänderungen werden auch sog. untergesetzliche Anforderungen in der Taxonomie berücksichtigt (z. B. der DRS).

Die Finanzverwaltung veröffentlicht derzeit jährlich per BMF-Schreiben das aktualisierte Datenschema der Taxonomien als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG (sog. E-Bilanz).

Da der amtlich vorgeschriebene Datensatz gem. § 5b EStG auf die HGB-Taxonomie abstellt, definiert die Taxonomie den technischen Rahmen des Moduls Tax Balance.

Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:

Taxonomiearten

Je nach Wirtschaftszweig werden im Taxonomiepaket von Tax Balance unterschiedliche Taxonomiearten bereitgestellt:

  • Kerntaxonomie für Unternehmen, die der Rechnungslegung des HGB unterliegen (Gliederungstiefe richtet sich für die Bilanz nach § 266 HGB und für die GuV nach § 275 HGB)

  • Ergänzungstaxonomien für Bilanzierende, die besondere Rechnungslegungsvorschriften (KHBV, PBV, EigBVO o.ä., JAbschlVUV, JAbschlWUV) zu beachten haben, oder (im Fall von Land- und Forstwirtschaft) freiwillig sich am Musterabschluss des BMEL orientieren.

  • Bankentaxonomie für Bilanzierende nach der RechKredV (Spezialtaxonomie für Kreditinstitute)

  • Taxonomie für Zahlungsinstitute für Bilanzierende nach der RechZahlV (Spezialtaxonomie für Zahlungsinstitute)

  • Versicherertaxonomie für Bilanzierende nach der RechVersV und RechPensV (Spezialtaxonomie für Versicherungsunternehmen)

Taxonomieversionen

Die folgenden Taxonomieversionen sind verfügbar:

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