Hinweise zu Taxonomien
Zuletzt aktualisiert am 14.08.2025
Überblick
Wird der Gewinn nach § 4 Absatz 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt, so muss der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden (§ 5b Absatz 1 Satz 1 EStG).
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz basiert auf der vom XBRL Deutschland e.V. entwickelten und fortlaufend aktualisierten HGB-Taxonomie. Neben Gesetzesänderungen werden auch sog. untergesetzliche Anforderungen in der Taxonomie berücksichtigt (z. B. der DRS).
Die Finanzverwaltung veröffentlicht derzeit jährlich per BMF-Schreiben das aktualisierte Datenschema der Taxonomien als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG (sog. E-Bilanz).
Da der amtlich vorgeschriebene Datensatz gem. § 5b EStG auf die HGB-Taxonomie abstellt, definiert die Taxonomie den technischen Rahmen des Moduls Tax Balance.
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Taxonomiearten
Je nach Wirtschaftszweig werden im Taxonomiepaket von Tax Balance unterschiedliche Taxonomiearten bereitgestellt:
Kerntaxonomie für Unternehmen, die der Rechnungslegung des HGB unterliegen (Gliederungstiefe richtet sich für die Bilanz nach § 266 HGB und für die GuV nach § 275 HGB)
Ergänzungstaxonomien für Bilanzierende, die besondere Rechnungslegungsvorschriften (KHBV, PBV, EigBVO o.ä., JAbschlVUV, JAbschlWUV) zu beachten haben, oder (im Fall von Land- und Forstwirtschaft) freiwillig sich am Musterabschluss des BMEL orientieren.
Bankentaxonomie für Bilanzierende nach der RechKredV (Spezialtaxonomie für Kreditinstitute)
Taxonomie für Zahlungsinstitute für Bilanzierende nach der RechZahlV (Spezialtaxonomie für Zahlungsinstitute)
Versicherertaxonomie für Bilanzierende nach der RechVersV und RechPensV (Spezialtaxonomie für Versicherungsunternehmen)
Taxonomieversionen
Die folgenden Taxonomieversionen sind verfügbar:
