C5 – Top-up Tax Allocation (Zuweisung der Zusatzsteuer)
Zuletzt aktualisiert am 09.07.2025
Überblick
In diesem Arbeitsbereich wird die Top-up Tax (Zusatzsteuer) angezeigt, die von niedrig besteuerten Konzerngesellschaften (Constituent Entities, CEs) sowie Mitgliedern von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture Groups) zu zahlen ist.
Die Steuer wird ermittelt, indem der Betrag der Zusatzsteuer (Top-up Tax Amount) nach Jurisdiktion oder Subgruppe auf diejenigen niedrig besteuerten CEs verteilt wird, die ein positives GloBE-Einkommen (GloBE Income) basierend auf ihrem Anteil am gesamten GloBE-Einkommen innerhalb dieser Jurisdiktion oder Subgruppe ausweisen.
Hinweise zu den einzelnen Bereichen
Low-taxed CE Allocated Top-Up Tax (Zugeteilte Zusatzsteuer für niedrig besteuerte CE)
- TA-1: ISO code (ISO-Code) der Jurisdiktion oder Subgruppe.
- TA-2.1: Positives GloBE Income (positives GloBE-Einkommen) des niedrig besteuerten CE oder Mitglieds der Joint Venture Group.
- TA-2.2: INC-3 der gesamten Jurisdiktion oder Subgruppe.
- TA-2: {TA-2.1} / {TA-2.2} * 100
- TA-3.1: Entspricht TT-3.
- TA-3: {TA-2} * {TA-3.1} / 100
Low-taxed CE Allocated Top-Up Tax (Zugeteilte Zusatzsteuer für niedrig besteuerte CE)
- TA-4.1: Entspricht dem Gesamtbetrag in IR-1.
- TA-4.2: {TA-3} * {TA-4.1} / 100