Erste Schritte in Pillar 2 und CbCR

Überblick

Nach dem Update auf die neue Version von TCR müssen zunächst die Stammdaten vollständig gepflegt werden, bevor mit der inhaltlichen Arbeit im Sub-Modul Pillar 2 begonnen werden kann. Diese Anleitung beschreibt die notwendigen Schritte in der empfohlenen Reihenfolge.

Wichtig: Die Einrichtung des DIP-Versands (Zertifikat und Freischaltung beim BZSt) sollte als Erstes angestoßen werden, da hier Vorlaufzeiten entstehen. Die Stammdatenpflege kann parallel erfolgen.

DIP-Zertifikat erstellen und Versand einrichten

Die Freischaltung für das DIP-Verfahren (Datenaustausch mit dem BZSt) erfordert einen Antrag beim BZSt, der Vorlaufzeit benötigt.

Ablauf der Zertifikatserstellung

Neues Zertifikat anlegen unter Tax Administration | Certificates.

Certificate Data ausfüllen:

  • Type: DIP (vorausgewählt)
  • Description: Pflichtfeld – aussagekräftige Beschreibung eintragen
  • Comment: Optional

User Allocation: Das Zertifikat muss einem oder mehreren Benutzern zugeordnet werden. Mehrere Benutzer können sich ein Zertifikat teilen.

DIP-Angaben ausfüllen:

  • Environment: Test oder Production (Pflichtangabe)
  • BZSt-Nummer: Pflichtfeld
  • Client ID: Pflichtfeld
  • Account ID: Pflichtfeld
Zertifikat generieren

Zusätzliche Angaben für die Generierung:

  • Common Name (Name)
  • E-Mail-Adresse
  • Organisation (wird geprüft – muss korrekt sein!)
  • Locality (Stadt)
  • State (Bundesland)
  • Country (Ländercode, z. B. „DE")

Auf „Generate certificate" klicken – das System erzeugt automatisch:

  • Certificate File
  • Private Key File
  • Public Key File

Hinweis: Die Datei-Upload-Felder (Certificate file, Private key file, Public key file) müssen vor dem Klick auf „Generate certificate" nicht befüllt werden. Die Dateien werden automatisch erzeugt. 

Freischaltung beim BZSt
  • Nach Erstellung des Zertifikats muss ein Antrag auf Freischaltung für das DIP-Verfahren beim BZSt gestellt werden.
  • Dieser Prozess sollte so früh wie möglich angestoßen werden, um Verzögerungen beim späteren Versand zu vermeiden.

Units anlegen und pflegen
Was ist zu tun?

In Tax Administration | Units | Reference date view müssen alle Constituent Entities (Gesellschaften/Geschäftseinheiten) des Konzerns als Units angelegt und wie folgt mit den relevanten Eigenschaften versehen werden:

Allgemeine Daten:

  • Unit Code – Eindeutiger Identifikator der Gesellschaft
  • Name – Bezeichnung der Gesellschaft
  • Validity (Start of / End of) – Gültigkeitszeitraum der Gesellschaft in dieser Form. Gibt an, von wann bis wann die Gesellschaft in der aktuellen Konfiguration existiert.


International Tax:

  • Tax Identification Number (TIN) – Steuerliche Identifikationsnummer der Gesellschaft
  • Jurisdiction that issued TIN – Land, das die TIN vergeben hat (2-stelliger ISO-Ländercode)
  • TIN Type – Art der Identifikationsnummer:
    • GIR3001 – Tax Identification Number (reguläre TIN)
    • GIR3002 – Functionally equivalent number
    • GIR3003 – Agreed GIR designated number
    • GIR3004 – Not required to be reported

NOTIN-Regelung: Wenn die Unit keine TIN besitzt, muss NOTIN im TIN-Feld eingetragen werden. Dies darf aber nur geschehen, wenn keiner der vier TIN-Typen anwendbar ist. Vor der Eingabe von NOTIN immer prüfen, ob nicht einer der ersten drei Typen (GIR3001–3003) zutrifft.

  • Jurisdiction of Residence – Jurisdiktion, in der die Unit ansässig ist
  • Applicable Rules – Welche Regelungen gelten (QDMTT, QIIR zu Low-Tax, QIIR zu allen, QUTPR oder not applicable)
     

CbCR-spezifische Angaben:

  • Relevanz der Unit für CbCR (ja/nein)
  • Stateless-Kennzeichnung (ja/nein)
     

Pillar-Two-spezifische Angaben:

  • Pillar Two Relevanz – Ist die Unit relevant? (Nicht relevante Units, z. B. Hilfsgesellschaften, werden dadurch deaktiviert.)
  • Stateless Entity – Handelt es sich um eine staatenlose Geschäftseinheit? Danach bestimmt sich insbesondere das Blending und weitere wichtige Eigenschaften.
  • GloBE Status – z. B. UPE, Flow-through Entity, Main Entity, Permanent Establishment, Joint Venture u. a. Alle möglichen Ausprägungen sind im Import-Template aufgelistet.
  • Excluded Entity Type (falls zutreffend): z. B. Governmental, International oder Nonprofit Organization
  • Parent Entity Type: z. B. Partially Owned Parent Entity (POPE), Intermediate Parent Entity (IPE) u. a.
  • Exceptions for Income Inclusion – z. B. Ausnahme weil eine andere Gesellschaft (UPE/IPE) die Income Inclusion anwendet, oder Ausnahme nach Art. 10.3.5 (Dual Located UPE). Alle Ausprägungen sind im Import-Template hinterlegt.

Datenimport

  • Wenn die Daten bereits im Modul Income Taxes gepflegt sind, können sie über einen individuellen Report exportiert und als Import-Template für Tax Administration verwendet werden.
  • Alternativ: Import-Template direkt im System herunterladen (Import from Excel).
  • Import from module: Ermöglicht den direkten Import aus anderen TCR-Modulen.

Hinweise zum Import und Update

  • Fehlerhafte Uploads vermeiden: Falsch hochgeladene Daten müssen manuell gelöscht werden – es gibt derzeit keine Massen-Löschfunktion.
  • Validity-Zeitraum beachten: Beim Aktualisieren von Eigenschaften immer den gleichen Validity-Zeitraum verwenden, damit das System die Daten korrekt zuordnen kann.
  • Empfohlene Vorgehensweise: Den Stand zum 31. Dezember 2023 als Ausgangsbasis einspielen und von dort die Änderungen für 2024 einpflegen.
  • Bei unterjährigen Änderungen (z. B. Statuswechsel): Separate Validity-Zeiträume anlegen (z. B. 01.01.2024 – 30.06.2024 und 01.07.2024 – 31.12.2024).

Organisationsstrukturen pflegen

In Tax Administration | Organisational structures gibt es drei Strukturtypen, die gepflegt werden müssen:

3a) Company Structure (Konzernstruktur)

  • Zeigt die Anteilsverhältnisse im gesamten Konzern.
  • Jede Gesellschaft wird mit ihrer Beteiligungsquote unter der jeweiligen Muttergesellschaft eingehängt.
     

Hinweise zur Strukturpflege

  • Auch hier gilt eine Validity (z. B. 2020–2099 für stabile Strukturen).
  • Main Entity / Permanent Establishment: Ein Permanent Establishment muss in der Struktur immer zu 100 % der zugehörigen Main Entity zugeordnet sein.
     

3b) Tax Group Structure

  • Wird relevant, sobald das Wahlrecht zur gemeinsamen Berichterstattung für eine bestimmte Einheit ausgeübt wird.
  • Die Tax Group muss gepflegt werden, wenn dieses Wahlrecht getroffen wird.
     

3c) Subgroups

  • Werden automatisch getrennt für die Berechnungsschritte C0, C1 und C4 verwendet.
  • Hier können verschiedene Gruppentypen angelegt werden:
    • Minority Owned Subgroups
    • Minority Owned Constituent Entities
    • Investment Entities
    • Joint Ventures
    • Transitional UTPR Safe Harbour Groups
Anlegen von Subgroups

Name vergeben

Startdatum der Gültigkeit angeben

Link erstellen und Gesellschaften der jeweiligen Gruppe zuordnen

Datenimport

  • Auch Organisationsstrukturen sind exportier- und importierbar.
  • Das Import-Template wurde überarbeitet und mit Beispielen versehen.

Hinweis: Währungen (Tax Administration | Currencies) werden für Pillar 2 nicht verwendet und müssen nicht gepflegt werden.

Rollen und Rollenzuordnung prüfen

Prüfen, ob die Rollen und Rollenzuordnungen in Tax Administration | Roles und Tax Administration | Role allocation noch aktuell sind und ob alle Benutzer die korrekten Berechtigungen für Pillar 2 haben.

Arbeiten in Pillar 2

Nach Abschluss der Stammdatenpflege kann unter Income Taxes | Pillar 2 mit der Arbeit in Pillar 2 begonnen werden. Dort steht nun u. a. ein neuer Arbeitsbereich Transmission zur Verfügung.

Zertifikate und DIP-Transfer an die Finanzverwaltung

  • Beantragung des Zertifikats: Für den DIP-Transfer müssen Kunden ein Zertifikat über das Portal des BZSt beantragen. Dies muss extern erledigt werden und kann nicht über die Module geschehen.
  • Hinterlegung im System: Das Zertifikat, bestehend aus öffentlichem und privatem Schlüssel, kann im System hinterlegt werden.

Public CbCR im Sub-Modul CbCR

Obwohl der public CbC Report einen vom klassischen CbCR unabhängigen Bericht darstellt, baut er in weiten Teilen auf diesen auf. Für mehr Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit wurde public CbCR in das bestehende Sub-Modul CbCR integriert. Derzeit wird public CbCR von zwei unabhängigen Jurisdiktionen verlangt: der Europäischen Union (EU) und Australien (AUS). Soweit es auf diese Unterscheidung ankommt, wird das im Folgenden explizit angesprochen.

Group Data Collection

Die Group Data Collection wurde um mehrere public CbCR-spezifische Datenpunkte erweitert, d. h. für den public CbC Report (EU) muss in Zeile pCbC-1.1 das Kontrollkästchen aktiviert werden und für einen public CbC Report (AUS) müssen die Zeilen AUS-1.1 bis AUS-2 ausgefüllt werden.

Wenn auch der klassische CbC-Bericht mit CbCR erstellt wird, muss für public CbC Reports (EU) in Zeile pCbC-1.1 das Kontrollkästchen aktiviert werden.

In der Group Data Collection stehen außerdem die folgenden Optionen bereit: Add/omit public information und Add material discrepancy explanation.

  • Add/omit public information: Diese Schaltfläche führt zu einer Eingabemaske, über die man Informationen vom public CbC Reporting ausnehmen kann. Die folgenden Zeilen beinhalten alle Pflichtangaben. In späteren Jahren können hier auch die Informationen betreffend Positionen erfasst werden, die in vorangegangenen Geschäftsjahren vom public CbC Reporting ausgenommen wurden.
    • Fiscal Year: Das Reporting Fiscal Year
    • Schema: EU oder Australien. Wenn Informationen in beiden public CbC Reports ausgelassen werden sollen, ist dies für jeden Bericht getrennt zu erfassen.
    • Jurisdiction: Die Jurisdiktionen oder Jurisdiktion, bezüglich der die Information ausgelassen werden soll.
    • Item: Die Position, die ausgelassen werden soll.
    • Explanation: Die Begründung für die Auslassung.
    • Save: Nachdem sämtliche Pflichtangaben gemacht worden sind, müssen Sie auf Save klicken.
  • Add material discrepancy explanation: Hier können Erklärungen für materielle Abweichungen erfasst werden. Diese werden in Section 5 der public CbC-Berichte dargestellt.
     

Entity Data Collection | Financial Data

Der Abschnitt Entity Data Collection | Financial Data wurde um die Positionen CbC-1.2a und CbC-1.3a erweitert. Beide Zeilen betreffen ausschließlich australisches public CbC Reporting. Somit steht Folgendes zur Verfügung:

  • CbC-1.1a – Revenues and other income from unrelated parties (from CbC-1.1): Dieser Wert ist identisch zu CbC-1.1.
  • CbC-1.2a – Revenue from related parties that are not tax residents of the jurisdiction: Dies ist eine Pflichtangabe für public CbCR (AUS).
  • CbC-1.3a – Total Revenue for public CbCR (AUS): Dies ist ein Summenfeld (CbC-1.1a + CbC-1.2a).
     

Calculation | Home

Die Tabelle in diesem Bereich wurde um zwei Spalten erweitert: Public CbCR (EU) und Public CbCR (Australia). Diese Spalten zeigen an, ob der jeweilige public CbC-Bericht in dem Snapshot enthalten ist.

Calculation | Home | Perform Calculation

Der Bereich zur Snapshoterstellung wurde um zwei Zeilen erweitert: Public CbCR (EU) und Public CbCR (Australia). Wenn das Kontrollkästchen in einer oder beiden dieser Zeilen aktiviert wird, ist der jeweilige public CbC-Bericht sowie die zugehörigen XBRL- und XML-Dateien im Snapshot enthalten.

Calculation

Wenn der ausgewählte Snapshot einen oder mehrere public CbC-Berichte enthält, wird der Bereich Calculation um ein entsprechendes Dropdown-Menü erweitert. Die Unterbereiche Public Report (EU) und Public Report (Australien) folgen dem gleichen Aufbau, unterscheiden sich aber inhaltlich. Die Unterbereiche sind ihrerseits weiterhin wie folgt unterteilt.

  • Section 1: Allgemeine Informationen – entspricht im Wesentlichen dem Bereich Group Data im klassischen CbCR.
  • Section 2: Informationen auf Jurisdiktionsebene – entspricht im Wesentlichen Table 1 im klassischen CbCR.
  • Section 3: Informationen betreffend die in den einzelnen Jurisdiktionen gelegenen Geschäftseinheiten – entspricht im Wesentlichen Table 2 im klassischen CbCR.
  • Section 4: Auslassungen in den aktuellen und vorangegangenen Geschäftsjahren einschließlich der jeweiligen Begründungen.
  • Section 5: Begründungen für materielle Unterschiede.
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