§ 8b KStG – Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
Zuletzt aktualisiert am 06.01.2026
Überblick
In Income Taxes können sowohl die sog. Nettomethode (Steuerfreistellung von Sachverhalten i. S. d. § 8b KStG bereits auf Ebene der empfangenden Gesellschaft) als auch die Bruttomethode angewendet werden (betrifft Personengesellschaften und Organgesellschaften).
Zur unterschiedlichen Berücksichtigung und automatisierten Berechnung ist für die Erfassung dieser Sachverhalte der Arbeitsbereich § 8b KStG verfügbar.
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Optionen
Im Arbeitsbereich § 8b KStG sind folgende Optionen verfügbar:
Option
Beschreibung
Gesellschaft
Wählen Sie in der Dropdown-Liste die gewünschte Gesellschaft. Folgende Optionen sind verfügbar:
- Eigene: nur die Sachverhalte der zur Bearbeitung gewählten Einzelgesellschaft
- Konzern-Intern: alle erfassten § 8b KStG Sachverhalte des gesamten Konzerns.
- Organkreis: Sachverhalte innerhalb der Organschaft
Anlegen
Öffnet einen Dialog, in dem die Details zu einem § 8b Sachverhalt erfasst werden können. Hier erfassen Sie die relevanten Daten und die gesetzliche Grundlage.
Je nach unter Sachverhalt getroffener Auswahl müssen anschließend die für diesen Sachverhalt relevanten Felder ausgefüllt werden.
Um den Sachverhalt korrekt in der Anlage BEG abzubilden, muss zwingend die Partner ID erfasst werden.
Import
Öffnet den Bereich § 8b KStG - Import:
Folgende Optionen sind in § 8b KStG - Import verfügbar:
- Import: Importiert die Daten aus der aktuell unter Dateipfad geladenen Datei.
- Importvorlage: Lädt die Vorlage auf die lokale Festplatte.
- Bestehende § 8b KStG - Importe löschen: Aktivieren Sie das Kontrollkästchen, wenn bestehende Importe bei einem erneuten Import gelöscht werden sollen.
- Dateipfad: Klicken Sie auf Datei auswählen, um die Datei zu laden, aus der Daten importiert werden sollen.
Dialog §8b KStG
Generiert die aktuellen Daten in eine Excel-Datei.