Anlage Bekanntgabe

Überblick

Mit der Anlage Bekanntgabe kann der digitalen Zustellung des Gewerbesteuer­bescheids durch die hebeberechtigten Gemeinden zugestimmt werden. In den Bundesländern, die die Gewerbesteuer selbst erheben (Berlin, Bremen und Hamburg), ist das jeweilige Finanzamt für den Steuerbescheid zuständig. Daher ist in diesen Fällen keine Zustimmung zum digitalen Versand des Gewerbesteuer­bescheids über die Anlage Bekanntgabe erforderlich.

Wenn die Zustimmung für den Empfang des digitalen Gewerbesteuerbescheides erteilt wird, übermittelt die Finanzverwaltung die mit der Anlage Bekanntgabe erhaltenen Unternehmensdaten an die Gemeinden. Die Gemeinden nutzen diese Informationen, um den Gewerbesteuerbescheid digital bekanntzugeben.

Die Anlage Bekanntgabe sollten Sie nur verwenden, wenn Ihr Unternehmen die technischen Voraussetzungen erfüllt, Steuerbescheide elektronisch zu empfangen. Voraussetzung ist, dass vom Unternehmen ein Unternehmenskonto eingerichtet ist. Ausführliche Informationen zum digitalen Gewerbesteuerbescheid und zum Unternehmenskonto finden Sie zum Beispiel auf der Website des Hessischen Finanzministeriums unter https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/unternehmen.

Das Formular Anlage Bekanntgabe ist unter Einzelgesellschaft | Tatsächliche Steuern in zwei Arbeitsbereichen verfügbar:

  • Arbeitsbereich Zerlegung: An dieser Stelle ist das Formular automatisch aktiviert und kann nicht deaktiviert werden. Eine elektronische Übermittlung der Anlage Bekanntgabe an das Finanzamt erfolgt jedoch nur dann, wenn das Formular Daten enthält.
  • Arbeitsbereich Gewerbesteuer: Wenn Anlage Bekanntgabe in der Formularkonfiguration aktiviert ist, ist die Anlage Bekanntgabe im Arbeitsbereich Gewerbesteuer sichtbar und Daten können erfasst werden.

 

Der Arbeitsbereich Anlage Bekanntgabe wird z. B. wie folgt angezeigt:

Arbeitsbereich 'Anlage Bekanntgabe'
Arbeitsbereich 'Anlage Bekanntgabe'
Anlage Bekanntgabe im Arbeitsbereich 'Gewerbesteuer' aktivieren 

Um das Formular Anlage Bekanntgabe im Arbeitsbereich Gewerbesteuer zu aktivieren, gehen Sie wie folgt vor:

Navigieren Sie in der Übersicht zu Einzelgesellschaft | Basisdaten.

Klicken Sie auf Formular-Konfiguration.

Aktivieren Sie auf dem Reiter Gewerbesteuer das Kontrollkästchen Anlage Bekanntgabe - Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides durch die hebeberechtigte Gemeinde.

Aktivierung der 'Anlage Bekanntgabe' im Arbeitsbereich 'Gewerbesteuer'
Aktivierung der 'Anlage Bekanntgabe' im Arbeitsbereich 'Gewerbesteuer'
Optionen

Die folgenden Optionen sind im Arbeitsbereich Anlage Bekanntgabe verfügbar:


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