Einkünfte

Überblick

Im Arbeitsbereich Einkünfte erfolgt die Steuerberechnung von Personengesellschaften. Der Arbeitsbereich muss bei Personengesellschaften immer verwendet werden und ist in Jahresabschlussperioden mit dem Arbeitsbereich Tatsächliche Steuern | Tatsächliche Steuern verknüpft.

In Steuererklärungsperioden ist der Arbeitsbereich Einkünfte mit den Arbeitsbereichen Tatsächliche Steuern | Transfer zum Anteilseigner und Tatsächliche Steuern | Feststellung verknüpft. Im Arbeitsbereich Einkünfte erfasste Daten werden automatisch in die verknüpften Arbeitsbereiche übernommen.

Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:

Der Arbeitsbereich Einkünfte wird unter Einzelgesellschaft | Tatsächliche Steuern | Einkünfte geöffnet.

Der Arbeitsbereich Einkünfte wird z. B. wie folgt angezeigt:

Arbeitsbereich 'Einkünfte'
Arbeitsbereich 'Einkünfte'

Der Arbeitsbereich Einkünfte ist nur für Personengesellschaften verfügbar.

Je nach Anzahl der angelegten Mitunternehmer werden die Besteuerungsgrundlagen im Arbeitsbereich Einkünfte spaltenweise aufgeteilt.

Fachliche Informationen

Die Ermittlung des Mehr-/Minderergebnisses aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz (Gesamthandelsbilanz) erfolgt direkt aus dem Bilanzvergleich (Arbeitsbereich Latente Steuern | Bilanzvergleich). Zusätzlich wird das Mehr-/Minderergebnis aus eventuellen Ergänzungsbilanzen angezeigt.

Die berechneten Werte werden als Vorschlagswerte im Arbeitsbereich Einkünfte angezeigt. Korrekturen aus True-Up-Effekten werden lediglich für die Gesamthandsbilanz ermittelt.

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