Ausländische Zwischengesellschaften
Zuletzt aktualisiert am 08.01.2026
Überblick
Im Arbeitsbereich Ausländische Zwischengesellschaften erfassen Sie Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften im Sinne des § 7 AStG. Die erfassten Daten werden zur weiteren Verarbeitung in den Arbeitsbereich Einzelgesellschaft | Tatsächliche Steuern | Körperschaftsteuer übernommen und dort im Formular Anlage ZwiG bereitgestellt.
Dieser Artikel enthält folgende Abschnitte:
Navigation
Der Arbeitsbereich Ausländische Zwischengesellschaften wird unter Einzelgesellschaft | Basisdaten | Ausländische Zwischengesellschaften geöffnet. Der Arbeitsbereich Ausländische Zwischengesellschaften wird z. B. wie folgt angezeigt:
Spalten im Arbeitsbereich 'Ausländische Zwischengesellschaften'
Die folgenden Spalten werden im Arbeitsbereich Ausländische Zwischengesellschaften angezeigt:
Spalte
Beschreibung
Sachverhalts-ID
Eindeutige Identifikationsnummer des Sachverhalts zur internen Verwaltung und Referenzierung
Bezeichnung der Zwischengesellschaft
Name/Firma der ausländischen Zwischengesellschaft, an der eine Beteiligung besteht
Steuernummer der Zwischengesellschaft
Steuerliche Identifikationsnummer der ausländischen Zwischengesellschaft im jeweiligen Land
Bezeichnung des Sachverhaltes
Freitext-Beschreibung des Hinzurechnungsbesteuerungs-Sachverhalts zur besseren Identifikation und Dokumentation
Zwischengesellschaft anlegen
Gehen Sie wie folgt vor, um neue ausländische Zwischengesellschaften anzulegen:
- Klicken Sie auf Anlegen. Der folgende Bereich wird angezeigt:

Anlegen eines Sachverhalts zur Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften - Erfassen Sie die Sachverhalts-ID, die Stammdaten der Zwischengesellschaft (Bezeichnung und Steuernummer) und den Sachverhalt.
- Klicken Sie im Arbeitsbereich Ausländische Zwischengesellschaften auf Steuerberechnung aktualisieren.
Bitte beachten Sie:
- dass die Schaltfläche Steuerberechnung aktualisieren nur dann eine Auswirkung hat, wenn das Formular Anlage ZwiG unter Basisdaten | Formular-Konfiguration aktiviert ist.
- dass weitere Angaben zu Besteuerungsgrundlagen aus ausländischen Zwischengesellschaften nur erfasst werden können, wenn Sie unter Einzelgesellschaft | Basisdaten | Formular-konfiguration auf dem Reiter Körperschaftsteuer das Formular Anlage ZwiG aktivieren.
- Wird die Anlage ZwiG nach Anlage der ausländischen Zwischengesellschaft aktiviert, ist anschließend die Steuerberechnung über die Schaltfläche Steuerberechnung aktualisieren erneut auszuführen.