Validierung

Überblick

Im Arbeitsbereich Elektronische Übermittlung | Validierung können die aktuell in den Arbeitsbereichen (Formularen) eingetragenen Angaben überprüft werden. Dabei erfolgt die Prüfung ausschließlich durch den im Tax Transfer Hub implementierten ERiC. Geprüft werden die Originaldaten der Berechnung; es wird kein Snapshot erstellt.

Navigation

Der Arbeitsbereich Validierung wird unter Einzelgesellschaft | Elektronische Übermittlung | Validierung geöffnet. Der Arbeitsbereich Validierung wird − abhängig von der gewählten Steuerart − z. B. wie folgt angezeigt:

Arbeitsbereich 'Validierung' [der Steuererklärung]
Arbeitsbereich 'Validierung' [der Steuererklärung]

Klicken Sie auf Validierung, um die Prüfung zu starten.

Im Anschluss an die Validierung werden eventuelle ERiC-Fehlermeldungen und ERiC-Hinweise in einer Tabelle angezeigt. Eine erfolgreiche Validierung wird ebenfalls zurückgemeldet.

Die ERiC-Hinweise werden nur bei der Validierung angezeigt. Beim Testversand werden nur ERiC-Fehlermeldungen, welche die Datenübermittlung verhindern, von der Finanzverwaltung zurückgemeldet.

Es werden im Rahmen der Validierung keine Daten an die Finanzverwaltung übermittelt. Es handelt sich also nicht um einen Testversand bzw. Datenübermittlung an die Finanzverwaltung.

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