In diesem Kapitel finden Sie die einzelnen Schritte zur Erzeugung eines ESG-Berichts. Die Schritte müssen hintereinander ausgeführt werden, entweder vom ESG Administrator oder vom ESG Datenerfasser. In den Schrittbeschreibungen finden Sie jeweils Links zu detaillierten Beschreibungen.
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Bericht anlegen und Stammdaten angeben
Der ESG Administrator legt einen neuen ESG-Bericht an und trägt die Stammdaten ein, z. B. die Periode und die zu berichtenden Buchungskreise. Der ESG Administrator wählt außerdem die Berichtsrichtlinie, d. h. ESRS, ESRS 2.0 oder VSME, und kann sowohl die doppelte Wesentlichkeitsanalyse als auch die Option zur Erfassung von EU-Taxonomie-Daten starten.
Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zuordnen
Wenn der ESG Administrator die ESRS-Berichtsrichtlinie gewählt hat, kann die Zuordnung einer zuvor durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen werden, um den Umfang des ESRS-Fragebogens für jeden Buchungskreis festzulegen.
ESG-Bericht generieren und Daten für Disclosure Management vorbereiten
Nachdem alle Daten freigegeben sind, kann der ESG Administrator per Knopfdruck einen ESG-Bericht generieren und diesen automatisch für Lucanet Disclosure Management vorbereiten. Dort können die Daten über einen Datenimport zur Verfügung gestellt und in Berichten verwendet werden.
Außerdem kann der ESG Administrator einen Bericht der aggregierten Daten anzeigen.
Bei Bedarf kann der ESG Administrator den aggregierten ESG-Bericht erneut öffnen, um aktualisierte Werte von den zugeordneten Buchungskreisen zu erfassen.