Abhängig von Ihrer Benutzerrolle stehen Ihnen im ESG Reporting verschiedene allgemeine Funktionen zur Verfügung, z. B. das Abbrechen von ESG-Berichten oder die Anzeige von Anmerkungen zu einem bestimmten ESG-Bericht. Dieser Artikel beschreibt die verfügbaren Funktionen je nach Benutzerrolle.

Als ESG Administrator können Sie auf die Arbeitsbereiche ESG-Berichte und Datenerfassung zugreifen und Folgendes tun:

Im Arbeitsbereich ESG-Berichte können Sie neue ESG-Berichte anlegen (siehe auch ESG-Bericht anlegen).

Sie können auf die Daten zugreifen, die von den Buchungskreisen für einen ESG-Bericht übermittelt wurden, indem Sie

  • Im Arbeitsbereich ESG-Berichte auf den gewünschten ESG-Bericht und dann auf den Buchungskreis klicken, um die entsprechenden Daten anzuzeigen
  • Zum gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich Datenerfassung navigieren und auf den Buchungskreis klicken, um die entsprechenden Daten anzuzeigen

Sie können die Daten, die von den Buchungskreisen für einen ESG-Bericht eingereicht wurden, freigeben oder ablehnen, indem Sie

  • Die gewünschte Option direkt auf der Datenerfassungsseite eines Buchungskreises wählen
  • Zum gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung navigieren und auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle klicken, um die gewünschte Option aus dem Kontextmenü zu wählen
Optionen zum Öffnen, Freigeben oder Ablehnen eines ESG-Berichts im Arbeitsbereich 'ESG-Berichte'

Sie können die Liste der ESG-Berichte bzw. der Berichte zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse filtern. Klicken Sie auf das Filtersymbol in den jeweiligen Spalten, um die Suche wie folgt zu erleichtern:

  • Im Arbeitsbereich ESG-Berichte können Sie nach Namen und Status filtern, im Arbeitsbereich ESRS-Datenerfassung nur nach Namen.
  • Im Arbeitsbereich Doppelte Wesentlichkeitsanalysen können Sie nach Name und Änderungsdatum filtern.
Filteroptionen im Arbeitsbereich 'ESG-Berichte'

Sie können ESG-Berichte abbrechen, d. h. alle ESG-Berichte, die noch nicht den Status Datenaggregation erreicht haben. Dies ist z. B. nützlich, wenn Fehler entdeckt werden. Abgebrochene Berichte werden separat aufgeführt.

Um einen ESG-Bericht abzubrechen, navigieren Sie in der Übersicht im Arbeitsbereich ESG-Berichte zum ESG-Bericht, den Sie abbrechen möchten. Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie im Kontextmenü die Option Abbrechen.

Abbruch eines ESG-Berichts

Sie können einen aggregierten ESG-Bericht erneut öffnen, um aktualisierte Werte von den zugeordneten Buchungskreisen zu erfassen (siehe Einen aggregierten ESG-Bericht erneut öffnen).

Sie können abgebrochene ESG-Berichte wiederherstellen, sodass Sie die Arbeit an dem Punkt wieder aufnehmen können, an dem der ESG-Bericht abgebrochen wurde.

Um einen abgebrochenen ESG-Bericht wiederherzustellen, navigieren Sie zum Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte . Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie Wiederherstellen aus dem Kontextmenü.

Wiederherstellen eines abgebrochenen ESG-Berichts

Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit auf dem letzten Stand des Berichts öffnen.

Navigieren Sie dazu zum Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte. Öffnen Sie einen beliebigen ESG-Bericht, indem Sie auf den Namen des Berichts klicken.

Öffnen eines abgebrochenen ESG-Berichts

Sie können Anmerkungen zu einem ESG-Bericht anzeigen, die erstellt wurden, als Daten für einen ESG-Bericht eingereicht, freigegeben oder abgelehnt wurden. Sie haben zwei Möglichkeiten, um Anmerkungen anzuzeigen:

  • Klicken Sie auf der Datenerfassungsseite eines Buchungskreises auf Anmerkungen anzeigen .
  • Navigieren Sie zu dem gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle, um im Kontextmenü die Option Anmerkungen anzeigen zu wählen.
Anmerkungen im Arbeitsbereich 'ESG-Berichte' anzeigen

Als ESG Administrator können Sie einen Bericht duplizieren, sodass Sie mit vorhandenen Daten aus dem ursprünglichen ESG-Bericht in einem separaten ESG-Bericht arbeiten können (siehe auch Mit duplizierten ESG-Berichten arbeiten, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie einen ESG-Bericht duplizieren und mit duplizierten ESG-Berichten arbeiten).

ESG-Bericht duplizieren

Als ESG Datenerfasser können Sie auf die Arbeitsbereiche Datenerfassung und Doppelte Wesentlichkeitsanalysen zugreifen und Folgendes tun:

Sie können auf den ESG-Bericht (siehe Daten bearbeiten) und den Bericht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen) zugreifen, um Daten für Ihren zugeordneten Buchungskreis einzugeben.

Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit auf dem letzten Stand des Berichts öffnen.

Um einen abgebrochenen ESG-Bericht zu öffnen, navigieren Sie im Arbeitsbereich ESRS-Datenerfassung zum Reiter Abgebrochene Berichte. Öffnen Sie einen beliebigen ESG-Bericht, indem Sie auf den Namen des Berichts klicken.

Öffnen eines abgebrochenen ESG-Berichts als Datenerfasser

Sie können Anmerkungen zu einem ESG-Bericht anzeigen, die erstellt wurden, als Daten für einen ESG-Bericht eingereicht, freigegeben oder abgelehnt wurden. Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Klicken Sie auf der Datenerfassungsseite des Ihnen zugewiesenen Buchungskreises auf Anmerkungen anzeigen
  • Navigieren Sie zu dem gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Datenerfassung und klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle, um im Kontextmenü die Option Anmerkungen anzeigen zu wählen.
Anmerkungen im Arbeitsbereich 'Datenerfassung' anzeigen

Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von Lucanet-Fachexperten geprüft.