Abhängig von Ihrer Benutzerrolle stehen Ihnen im ESG Reporting verschiedene allgemeine Funktionen zur Verfügung, z. B. das Abbrechen von ESG-Berichten oder die Anzeige von Anmerkungen zu einem bestimmten ESG-Bericht. Dieser Artikel beschreibt die verfügbaren Funktionen je nach Benutzerrolle.

Als ESG Administrator können Sie auf die Arbeitsbereiche ESG-Berichte und Datenerfassung zugreifen und Folgendes tun:

Im Arbeitsbereich ESG-Berichte können Sie neue ESG-Berichte anlegen (siehe auch ESG-Bericht anlegen).

Sie können auf die Daten zugreifen, die von den Buchungskreisen für einen ESG-Bericht übermittelt wurden, indem Sie

  • Im Arbeitsbereich ESG-Berichte auf den gewünschten ESG-Bericht und dann auf den Buchungskreis klicken, um die entsprechenden Daten anzuzeigen
  • Zum gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich Datenerfassung navigieren und auf den Buchungskreis klicken, um die entsprechenden Daten anzuzeigen

Sie können die Daten, die von den Buchungskreisen für einen ESG-Bericht eingereicht wurden, freigeben oder ablehnen, indem Sie

  • Die gewünschte Option direkt auf der Datenerfassungsseite eines Buchungskreises wählen
  • Zum gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung navigieren und auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle klicken, um die gewünschte Option aus dem Kontextmenü zu wählen
Optionen zum Öffnen, Freigeben oder Ablehnen eines ESG-Berichts im Arbeitsbereich 'ESG-Berichte'

Sie können die Liste der ESG-Berichte bzw. der Berichte zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse filtern. Klicken Sie auf das Filtersymbol in den jeweiligen Spalten, um die Suche wie folgt zu erleichtern:

  • Im Arbeitsbereich ESG-Berichte können Sie nach Namen und Status filtern, im Arbeitsbereich ESRS-Datenerfassung nur nach Namen.
  • Im Arbeitsbereich Doppelte Wesentlichkeitsanalysen können Sie nach Name und Änderungsdatum filtern.
Filteroptionen im Arbeitsbereich 'ESG-Berichte'

Sie können ESG-Berichte abbrechen, d. h. alle ESG-Berichte, die noch nicht den Status Datenaggregation erreicht haben. Dies ist z. B. nützlich, wenn Fehler entdeckt werden. Abgebrochene Berichte werden separat aufgeführt.

Um einen ESG-Bericht abzubrechen, navigieren Sie in der Übersicht im Arbeitsbereich ESG-Berichte zum ESG-Bericht, den Sie abbrechen möchten. Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie im Kontextmenü die Option Abbrechen.

Abbruch eines ESG-Berichts

Sie können einen aggregierten ESG-Bericht erneut öffnen, um aktualisierte Werte von den zugeordneten Buchungskreisen zu erfassen (siehe Einen aggregierten ESG-Bericht erneut öffnen).

Sie können abgebrochene ESG-Berichte wiederherstellen, sodass Sie die Arbeit an dem Punkt wieder aufnehmen können, an dem der ESG-Bericht abgebrochen wurde.

Um einen abgebrochenen ESG-Bericht wiederherzustellen, navigieren Sie zum Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte . Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol und wählen Sie Wiederherstellen aus dem Kontextmenü.

Wiederherstellen eines abgebrochenen ESG-Berichts

Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit auf dem letzten Stand des Berichts öffnen.

Navigieren Sie dazu zum Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und öffnen Sie den Reiter Abgebrochene Berichte. Öffnen Sie einen beliebigen ESG-Bericht, indem Sie auf den Namen des Berichts klicken.

Öffnen eines abgebrochenen ESG-Berichts

Sie können Anmerkungen zu einem ESG-Bericht anzeigen, die erstellt wurden, als Daten für einen ESG-Bericht eingereicht, freigegeben oder abgelehnt wurden. Sie haben zwei Möglichkeiten, um Anmerkungen anzuzeigen:

  • Klicken Sie auf der Datenerfassungsseite eines Buchungskreises auf Anmerkungen anzeigen .
  • Navigieren Sie zu dem gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Berichte oder Datenerfassung und klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle, um im Kontextmenü die Option Anmerkungen anzeigen zu wählen.
Anmerkungen im Arbeitsbereich 'ESG-Berichte' anzeigen

Als ESG Administrator können Sie einen Bericht duplizieren, sodass Sie mit vorhandenen Daten aus dem ursprünglichen ESG-Bericht in einem separaten ESG-Bericht arbeiten können (siehe auch Mit duplizierten ESG-Berichten arbeiten, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie einen ESG-Bericht duplizieren und mit duplizierten ESG-Berichten arbeiten).

ESG-Bericht duplizieren

Als ESG Datenerfasser können Sie auf die Arbeitsbereiche Datenerfassung und Doppelte Wesentlichkeitsanalysen zugreifen und Folgendes tun:

Sie können auf den ESG-Bericht (siehe Daten bearbeiten) und den Bericht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen) zugreifen, um Daten für Ihren zugeordneten Buchungskreis einzugeben.

Sie können abgebrochene ESG-Berichte jederzeit auf dem letzten Stand des Berichts öffnen.

Um einen abgebrochenen ESG-Bericht zu öffnen, navigieren Sie im Arbeitsbereich ESRS-Datenerfassung zum Reiter Abgebrochene Berichte. Öffnen Sie einen beliebigen ESG-Bericht, indem Sie auf den Namen des Berichts klicken.

Öffnen eines abgebrochenen ESG-Berichts als Datenerfasser

Sie können Anmerkungen zu einem ESG-Bericht anzeigen, die erstellt wurden, als Daten für einen ESG-Bericht eingereicht, freigegeben oder abgelehnt wurden. Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Klicken Sie auf der Datenerfassungsseite des Ihnen zugewiesenen Buchungskreises auf Anmerkungen anzeigen
  • Navigieren Sie zu dem gewünschten ESG-Bericht im Arbeitsbereich ESG-Datenerfassung und klicken Sie auf das Drei-Punkte-Symbol auf der rechten Seite der Tabelle, um im Kontextmenü die Option Anmerkungen anzeigen zu wählen.
Anmerkungen im Arbeitsbereich 'Datenerfassung' anzeigen