Das Modul Pillar 2 folgt eng den OECD-Musterregelungen (Module Rules) und dem GloBE Information Return (GIR). Daher beinhaltet der Ordner OECD-Standard sowie die zugehörigen Arbeitsbereiche ausschließlich diejenigen Datenpunkte und wahlrechtlichen Festlegungen auf Ebene der Unternehmen, die von der OECD gefordert werden – und nichts darüber hinaus.

  • Bestimmte Wahlrechte können dazu führen, dass einige der Werte in diesem Ordner von den Berechnungen ausgeschlossen werden.
  • Benutzer können die Folgen einer Wahlrechtsausübung prüfen, indem sie zunächst alle Gesellschaftsdaten eingeben und dann jeweils einen Snapshot mit und einen ohne Anwendung des Wahlrechts erstellen.
  • Werte für Konzerngesellschaften, die den Status excluded entity (ausgeschlossene Gesellschaft) haben oder die für Pillar-2-Zwecke keine Konzerngesellschaft sind, werden in den CE-Berechnungen und der jurisdiktionsbezogenen Vermischung auf 0 gesetzt.

Im Arbeitsbereich Entity Election and General Information (Gesellschaftswahlrechte und allgemeine Informationen) hebt das Feld EE-4 den Status Excluded Entity (Ausgeschlossene Gesellschaft) auf.

Der Ordner OECD-Standard und seine Arbeitsbereiche befinden sich unter Pillar 2 | Entity Data Collection und werden zum Beispiel wie folgt dargestellt:

Arbeitsbereich 'CbCR Safe Harbour' im Ordner 'OECD Standard' wird angezeigt.
Arbeitsbereich 'CbCR Safe Harbour' im Ordner 'OECD Standard'

Der Ordner OECD-Standard enthält die folgenden Arbeitsbereiche:

Dieser Arbeitsbereich speichert relevante Informationen für den vereinfachten ETR-Test sowie den de minimis-Ausschluss, die Bestandteile der Übergangs-Safe-Harbour-Regelungen sind. Die Einträge in diesem Arbeitsbereich müssen den Angaben im Country-by-Country-Report (CbCR) der jeweiligen Konzerngesellschaft entsprechen. Lucanet empfiehlt daher Benutzern, die auch das CbCR-Sub-Modul verwenden, die Safe-Harbour-Daten von dort zu importieren.

Dieser Arbeitsbereich speichert Informationen, die für den dritten Teil der Übergangs-Safe-Harbour-Prüfung (transitional safe harbour), den substanzbasierten Freibetrag auf das Einkommen (substance-based income exclusion), sowie zur Berechnung des Carve-out-Betrags in den CE-Berechnungen und in der jurisdiktionsbezogenen Vermischung (jurisdictional blending) erforderlich sind.

Hinweise:

  • Der Abgrenzungsbetrag für Sachanlagen (tangible asset-carve out amount) wird als Durchschnitt der Summen für das Berichtsjahr und das vorangegangene Jahr berechnet. Für diese Berechnung ist daher ein Vorjahreszeitraum mit Ultimo-Wechselkursen für alle Jurisdiktionen erforderlich.

    Gibt es keine Vorperiode, oder fehlt eine Jurisdiktion in dieser Periode, wird ein Standardwechselkurs von 1:1 verwendet. Beispiel: Ein deutscher MNE-Konzern, der in Euro berichtet, erwirbt 2025 seine erste österreichische Gesellschaft. Da Österreich ebenfalls den Euro verwendet, liefern die Berechnungen für das Berichtsgeschäftsjahr 2025 dasselbe Ergebnis – unabhängig davon, ob Österreich in der Periode für 2024 ergänzt wird (mit einem Wechselkurs von 1:1) oder nicht (in diesem Fall wird der Standardkurs von 1:1 angewendet).
  • Wenn ein Benutzer wählt, den substanzbasierten Freibetrag auf das Einkommen anzuwenden, werden alle Werte in diesem Arbeitsbereich bei den Berechnungen ignoriert. Benutzer können ihre Entscheidung für oder gegen diese Wahl treffen, indem sie Snapshots mit und ohne Anwendung dieser Option gegenüberstellen.

Dieser Arbeitsbereich enthält die wahlrechtlichen Entscheidungen auf Gesellschaftsebene sowie allgemeine Informationen zur anwendbaren Qualified Domestic Top-Up Tax (QDMTT) und zum Rechnungslegungsstandard.

EE-1 erlaubt es dem MNE-Konzern, während der Übergangsphase ein vereinfachtes Reporting zu wählen. Dieses Feld ist als rein informativ gekennzeichnet, d. h. es handelt sich um ein informatives Wahlrecht, das den Ansatz des Konzerns zur jurisdiktionalen Berichterstattung dokumentiert. Die Aktivierung dieses Kontrollkästchens dokumentiert das Wahlrecht, wirkt sich aber nicht direkt auf die Berechnungen aus.

Annual Elections gelten nur für den aktuellen Berichtszeitraum und können für jedes Jahr unterschiedlich getroffen werden. Der Abschnitt Annual Elections (Jährliche Wahlrechte) bietet Folgendes:

  • EE-2 steuert, ob Debt Release Income (Ertrag aus Schuldenerlass) in die CE-Berechnung und die jurisdiktionsbezogene Vermischung einbezogen wird.
  • Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um die unter INC-2.11 gespeicherten Werte in C2 – CE Calculations und in C4 – Jurisdictional Blending einzubeziehen. Andernfalls werden diese Werte nicht berücksichtigt und das Debt Release Income (Einkommen aus Schuldenerlass) wirkt sich nicht auf das GloBE-Einkommen der Konzerngesellschaft aus.
  • EE-3 betrifft die Behandlung nicht in Anspruch genommener Rückstellungen (Unclaimed Accruals) in der Covered-Taxes-Berechnung und bezieht sich auf Anpassungen für Beträge, die zwar abgegrenzt, aber nie gezahlt wurden.
  • Dieses Feld ist als rein informativ gekennzeichnet, d. h. es dokumentiert den Ansatz des MNE-Konzerns zu Unclaimed Accruals.

Fünfjahreswahlen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren und können innerhalb dieses Zeitraums nicht geändert werden. Der Abschnitt Five-year Elections bietet Folgendes:

  • Eine Konzerngesellschaft, die mindestens eines der in AMAE20 bis AMAE26 aufgeführten Kriterien erfüllt, hat den Status einer ausgeschlossenen Gesellschaft. Alle Werte, die sich auf eine ausgeschlossene Gesellschaft beziehen, werden in den CE-Berechnungen und der jurisdiktionsbezogenen Vermischung auf 0 gesetzt.
  • EE-4 setzt jedoch AMAE20 bis AMAE26 außer Kraft und hebt den Excluded-Entity-Status auf. Durch Aktivierung des Kontrollkästchens werden die Werte für die Konzerngesellschaft in die CE-Berechnungen und die jurisdiktionsbezogene Vermischung einbezogen, und die Gesellschaft wird für Pillar-2-Zwecke als reguläre Konzerngesellschaft behandelt.
  • EE-5 steuert die Behandlung von Dividendenerträgen aus Portfolio-Beteiligungen und erlaubt es dem MNE-Konzern, zu wählen, alle Portfolio-Dividenden ins GloBE-Einkommen einzubeziehen, auch wenn sie andernfalls ausgeschlossen wären.
  • Dieses Feld ist als rein informativ gekennzeichnet, dennoch empfehlen wir, das Kontrollkästchen bei Bedarf zu Dokumentationszwecken zu aktivieren.
  • EE-6 steuert die Behandlung von Foreign Exchange (FX) Gewinnen und Verlusten aus Hedging-Aktivitäten und erlaubt es, solche FX-Gewinne/-Verluste als Excluded Equity Gains or Losses zu behandeln.
  • Diese FX-Positionen werden aus dem GloBE-Einkommen herausgerechnet, vergleichbar mit der Behandlung von Equity Gains/Losses.
  • Dieses Feld ist als rein informativ gekennzeichnet, die Aktivierung ist aber zu erwägen, wenn der Konzern bedeutende Hedging-Aktivitäten hat, die FX-Volatilität erzeugen.
  • EE-7 erlaubt es Investment Entities, für Pillar-2-Zwecke als tax transparent (steuerlich transparent) behandelt zu werden, und ändert, wie Erträge und Steuern von Investment Entities auf ihre Eigentümer durchgereicht werden.
  • Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn die Investment Entity als steuerlich transparent behandelt werden soll.
  • EE-8 steuert, wie Ausschüttungen aus steuerlich transparenten Gesellschaften in den Pillar-2-Berechnungen behandelt werden, und adressiert speziell die Taxable Distribution Method für bestimmte Eigentümerstrukturen.
  • Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn die Werte der jeweiligen Konzerngesellschaft, die unter INC-2.24 und CT-2.16 erfasst werden, in C2 – CE calculation und C4 – Jurisdictional Blending (Jurisdiktionales Blending) berücksichtigt werden sollen, und wenn Ausschüttungen, die einer Quellen- oder sonstigen Steuer unterliegen, in den GloBE-Berechnungen erfasst werden sollen.
  • Wenn Sie das Kontrollkästchen nicht aktivieren, werden etwaige Werte unter INC-2.24 und CT-2.16 für die jeweilige CE nicht berücksichtigt.
  • EE-9 erlaubt die Verwendung einer vereinfachten Berechnung des effektiven Steuersatzes für Non-Material Constituent Entities (NMCEs) und reduziert den Compliance-Aufwand für Gesellschaften mit minimaler Auswirkung auf die Gesamt-Pillar-2-Berechnung.
  • Dieses Feld ist als rein informativ gekennzeichnet, die Aktivierung des Kontrollkästchens ist aber zu erwägen, um zu dokumentieren, welche Gesellschaften als non-material qualifizieren. Bei Aktivierung können NMCEs vereinfachte Methoden zur ETR-Berechnung verwenden.
OptionBeschreibung
NMCE Safe HarbourDie Einstellungen zum NMCE Safe Harbour bieten eine vereinfachte Compliance-Option für Non-Material Constituent Entities (NMCEs).
EE-1Simplified Calculation for NMCEs
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, wenn Ihre Konzerngesellschaft für den NMCE Safe Harbour qualifiziert, d. h. C2 – CE Calculations, C4 – Jurisdictional Blending und C5 – Top-up Tax Allocation werden aus den Pillar-2-Berechnungen ausgeschlossen (siehe auch C1 – NMCE Safe Harbour).
Annual ElectionsAnnual Elections gelten nur für den aktuellen Berichtszeitraum und können für jedes Jahr unterschiedlich getroffen werden.
EE-2Debt Release election (Article 3.2.1)
Aktivieren Sie dieses Kontrollkästchen, um die in INC-2.11 gespeicherten Werte in die CE-Berechnung (C2) sowie in die jurisdiktionsbezogene Vermischung (C4) einzubeziehen. Andernfalls werden diese Werte nicht berücksichtigt.
Five-year ElectionsFünfjahreswahlen gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren und können innerhalb dieses Zeitraums nicht geändert werden.
EE-4Not treating an Entity as an Excluded Entity election (Article 1.5.3)
Eine Konzerngesellschaft, die mindestens eines der in AMAE20 bis AMAE26 aufgeführten Kriterien erfüllt, hat den Status einer ausgeschlossenen Gesellschaft. Alle Werte, die sich auf eine ausgeschlossene Gesellschaft beziehen, werden in den CE-Berechnungen und der jurisdiktionsbezogenen Vermischung auf 0 gesetzt. EE-4 setzt jedoch AMAE20 bis AMAE26 außer Kraft und hebt den Excluded-Entity-Status auf. Durch das Aktivieren des Kontrollkästchens für EE-4 können Sie folglich bei den CE-Berechnungen und in der jurisdiktionsbezogenen Vermischung Werte für ansonsten ausgeschlossene Gesellschaften einbeziehen.
EE-8Taxable distribution method election (Article 7.6)
Wenn gewählt, werden die Werte der jeweiligen CE, die bei INC-2.24 und CT-2.16 hinzugefügt werden, sowohl in die CE-Berechnung als auch in die jurisdiktionsbezogene Vermischung einbezogen. Wenn nicht gewählt, werden alle bei INC-2.24 und CT-2.16 hinzugefügten Werte für die jeweilige CE nicht berücksichtigt.

Hinweis: EE-3, EE-5, EE-6 und EE-9 dienen ausschließlich Informationszwecken.

Die Daten in diesem Arbeitsbereich werden verwendet, um das GloBE-Einkommen der CEs (C2 – CE-Berechnungen) und in den verschiedenen Jurisdiktionen (C4 – jurisdiktionsbezogene Vermischung) zu berechnen.

Die Daten in diesem Arbeitsbereich werden verwendet, um das GloBE-Einkommen der CEs (C2 – CE-Berechnungen) sowie in den verschiedenen Jurisdiktionen (C4 – jurisdiktionsbezogene Vermischung) zu berechnen.

Die Daten in diesem Arbeitsbereich werden verwendet, um das GloBE-Einkommen der CEs (C2 – CE-Berechnungen) und in den verschiedenen Jurisdiktionen (C4 – jurisdiktionsbezogene Vermischung) zu berechnen.

Zur Einhaltung der OECD-Anforderungen müssen latente Steueraufwendungen auf Basis der GloBE Carrying Values und nicht auf Basis der Financial Accounting Carrying Values berechnet werden. Für den Berechnungsprozess müssen Sie Folgendes angeben:

  • DT-1.1 - Deferred tax expense in the financial accounts: Dieses Feld enthält den gesamten latenten Steueraufwand, wie er in der Rechnungslegung erfasst ist. Sie können diesen Wert entweder aus Rechnungslegungssystemen importieren oder manuell eingeben.
  • DT-1.2 - Deferred tax expense in relation to assets or liabilities for which the GloBE carrying value is different to the accounting carrying value: Dieses Feld erfasst den Teil des latenten Steueraufwands, der sich auf Vermögenswerte oder Schulden bezieht, bei denen der GloBE Carrying Value vom Accounting Carrying Value abweicht. Dies entspricht dem latenten Steuerbetrag, der neu zu berechnen ist.
  • DT-1.3 - Deferred tax expense based on the GloBE carrying value of assets or liabilities: Dieses Feld enthält den neu berechneten latenten Steueraufwand unter Verwendung der GloBE Carrying Values für die relevanten Vermögenswerte oder Schulden.
  • DT-1 - Total Deferred Tax Expense: Dieses Feld wird nun automatisch mit der Formel berechnet: DT-1.1 - DT-1.2 + DT-1.3.

Wenn der Steuersatz der Gesellschaft (DT-4.1) unter dem Mindeststeuersatz von 15 % liegt, wird der latente Steueraufwand auf den Mindeststeuersatz angepasst. Wenn dies durchgeführt wird, ist die Umgliederung für die Berechnung des gesamten latenten Steueranpassungsbetrags von entscheidender Bedeutung. Die Neuberechnung erfolgt, indem der gesamte latente Steueranpassungsbetrag vor der Neuberechnung (DT-3) durch den Steuersatz der Gesellschaft geteilt und das Ergebnis mit dem Mindeststeuersatz multipliziert wird.

Da nicht alle latenten Steuern notwendigerweise mit demselben Steuersatz berechnet wurden, können Benutzer die Beträge A (DT-4.3) und B (DT-4.5) definieren, die jeweils mit den Steuersätzen A (DT-4.4) bzw. B (DT-4.6) berechnet werden. Steueraufwendungen müssen als positive Werte in DT-4.3 oder DT-4.5 eingetragen werden, Steuererträge müssen als negative Werte eingetragen werden. Die verbleibenden latenten Steueraufwendungen (DT-4.1) werden automatisch berechnet.

Die Informationen in diesem Arbeitsbereich werden verwendet, um Steuern auf Positionen zu berechnen oder zu verwalten, die vom GloBE-Einkommen ausgeschlossen sind. Die Struktur des Arbeitsbereichs ist wie folgt:

Tax Rates (Steuersätze)

Der obere Bereich des Arbeitsbereichs enthält den aktuellen Steuersatz sowie den latenten Steuersatz für ausgeschlossene Positionen. Sie haben die Möglichkeit, die Steuersätze manuell einzugeben, sie zu importieren und manuelle Anpassungen an importierten Steuersätzen vorzunehmen.

Taxes on Excluded Items (Steuern auf ausgeschlossene Positionen)

Die Einträge in diesem Abschnitt folgen derselben Grundstruktur:

  • Die erste Zeile (z. B. EX-2.1) gibt den Namen der GloBE-Anpassung und den Artikel in den OECD-Musterregelungen an, auf dem der Ausschluss basiert (z. B. Ausgeschlossene Dividenden – Artikel 3.2.1 (b)). Diese Zeile enthält den Gesamtwert der ausgeschlossenen Position bzw. der ausgeschlossenen Positionen in der jeweiligen Kategorie. Sie haben die Möglichkeit, unterstützendes Material hochzuladen oder einen Kommentar mit bis zu 1.000 Zeichen einzugeben.

  • Die zweite Zeile (z. B. EX-2.2) zeigt die relevanten aktuellen Steueraufwendungen.

  • Die dritte Zeile (z. B. EX-2.3) zeigt die relevanten latenten Steueraufwendungen.

  • Die zweite und dritte Zeile enthalten jeweils die folgenden Einträge:

    • Amount Excluded (Ausgeschlossener Betrag): der relevante Betrag, der aus dem GloBE-Einkommen ausgeschlossen wurde. Dieser Wert muss intern (aus anderen Lucanet-Modulen) oder aus externen Quellen (CSV, Datenübernahme) importiert werden.
    • Suggestion (Vorschlag): der vorgeschlagene Steuerbetrag, basierend auf dem ausgeschlossenen Betrag und dem entsprechenden Steuersatz.
    • Adjustment Import (Importierte Anpassung): importierte Anpassungen am vorgeschlagenen Steuerbetrag. Dieser Wert kann intern (aus anderen Lucanet-Modulen) oder aus externen Quellen (CSV, Datenübertragung) importiert werden.
    • Adjustment Manual (Manuelle Anpassung): manuelle Anpassungen am vorgeschlagenen Steuerbetrag.
    • Total: die Summe des vorgeschlagenen Steuerbetrags und aller Anpassungen.

Hinweise:

  • Die Zeilen EX-X.1 dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
  • Nur Werte in den Zeilen EX-X.2 und EX-X.3 sind Teil der Berechnungen. Um beispielsweise die laufenden und latenten Steuern auf ausgeschlossene Dividenden gemäß Artikel 3.2.1 (b) der OECD-Musterregelungen zu berechnen, müssen Sie die erforderlichen Daten entweder in die Zeilen EX-2.2 und EX-2.3 importieren oder manuell eingeben.
  • Einige Positionen enthalten nur laufende (z. B. EX-16.2) oder latente Steuern (z. B. EX 26.3).
  • Sie können das Feld Amount Excluded in einigen oder allen Zeilen leer lassen und stattdessen den gesamten Steuerbetrag als Import oder manuelle Anpassung eingeben.
  • Bestimmte nicht steuerpflichtige Transaktionen haben keinen Einfluss auf die laufenden oder latenten Steueraufwendungen. Somit kann der Betrag in der ersten Zeile eines Buchungssatzes von der Summe der Beträge in den anderen Zeilen abweichen.

In diesem Arbeitsbereich wird die Inclusion ratio (Einbeziehungsquote) für die Zuweisung der Zusatzsteuer auf einzelne CEs gespeichert.

Der Arbeitsbereich International Shipping enthält Daten zu Erträgen und Aufwendungen im Zusammenhang mit internationalen Schifffahrtsaktivitäten gemäß Article 3.3.2 und Article 3.3.3 der OECD Model Rules. International Shipping Income, das unter diese Artikel fällt, kann – vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und Begrenzungen – von der standardmäßigen GloBE-Einkommensberechnung ausgeschlossen werden.

Arbeitsbereich 'International Shipping' (Auszug)
Arbeitsbereich 'International Shipping' (Auszug)

Gemäß OECD Article 3.3.2 erfasst dieser Abschnitt Erträge aus internationalen Kernschifffahrtsaktivitäten. Gehen Sie wie folgt vor:

1

Aktivieren Sie im Abschnitt International Shipping Income das/die Kontrollkästchen für die anwendbaren Kategorien.

2

Geben Sie im Abschnitt SHIP-1.2 den Gesamtumsatz aus den ausgewählten internationalen Schifffahrtsaktivitäten an.

3

Geben Sie im Abschnitt SHIP-1.3 die auf diese Aktivitäten entfallenden Kosten an.

Der International Shipping Income wird automatisch als Nettoergebnis (Umsatz minus Kosten) berechnet und im Abschnitt SHIP-1 angezeigt.

Dieser Abschnitt erfasst Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit internationalen Schifffahrtsoperationen, wie in OECD Article 3.3.3 definiert. Dieses Einkommen unterliegt einer Obergrenze auf jurisdiktionaler Ebene.

Gehen Sie wie folgt vor:

1

Aktivieren Sie im Abschnitt Qualified Ancillary International Shipping Income das/die Kontrollkästchen für die anwendbaren Kategorien.

2

Geben Sie im Abschnitt SHIP-2.2 den Gesamtumsatz aus den ausgewählten qualifizierten Nebenaktivitäten an.

3

Geben Sie im Abschnitt SHIP-2.3 die auf diese Aktivitäten entfallenden Kosten an.

Der Qualified Ancillary International Shipping Income wird automatisch als Nettoergebnis (Umsatz minus Kosten) berechnet und im Abschnitt SHIP-2 angezeigt.

Hinweis: Die Qualified Ancillary International Shipping Income (qualifizierte ergänzende internationale Schifffahrtseinkünfte, SHIP-2) unterliegen auf Jurisdiktionsebene in C4 – Jurisdictional Blending (jurisdiktionsbezogene Vermischung) einer Obergrenze von 50 % der International Shipping Income (internationale Schifffahrtseinkünfte, SHIP-1). Diese Obergrenze wird automatisch während des jurisdiktionsspezifischen Aggregationsprozesses angewendet.

Da International Shipping Income vom GloBE-Einkommen ausgeschlossen ist, müssen die damit verbundenen Lohnkosten und Sachanlagen zur Wahrung der Konsistenz ebenfalls aus der Berechnung der Substance-Based Income Exclusion (Carve-Out) ausgeschlossen werden.

Gehen Sie wie folgt vor:

1

Geben Sie in SHIP-3.1 die Lohnkosten an, die auf Mitarbeiter entfallen, die in den internationalen Schifffahrtsaktivitäten tätig sind. Dieser Betrag wird von den in Zeile CO-1B im Arbeitsbereich C2 – CE Calculations verwendeten berechtigten Lohnkosten abgezogen.

2

Geben Sie in SHIP-3.2 den Buchwert der Sachanlagen (z. B. Schiffe, Ausrüstung) an, die in den internationalen Schifffahrtsoperationen genutzt werden. Dieser Betrag wird von den in Zeile CO-2B im Arbeitsbereich C2 – CE Calculations verwendeten berechtigten Sachanlagen abgezogen.

Dieser Abschnitt dient der Erfassung der Covered Taxes (gedeckte Steuern), die auf das ausgeschlossene International Shipping Income (Einkünfte aus internationaler Schifffahrt) bzw. Qualified Ancillary International Shipping Income (qualifizierte Nebeneinkünfte aus internationaler Schifffahrt) entfallen. Geben Sie in SHIP-4 die Covered Taxes an, die sich auf das ausgeschlossene International Shipping Income beziehen. Diese Steuern werden vom laufenden Steueraufwand auf ausgeschlossene Positionen in Zeile CT-2.6 im Arbeitsbereich C2 – CE Calculations abgezogen.

Hinweise:

  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Werte in der lokalen Währung der CE angeben. Die Währungsumrechnung in die Snapshot-Währung erfolgt während der Snapshot-Erstellung automatisch.
  • Sie können unterstützende Dokumente und Kommentare anhängen, um zusätzlichen Kontext oder eine Begründung für die eingegebenen Werte zu liefern.
  • Die Daten aus diesem Arbeitsbereich werden in den Abschnitt International Shipping Income Exclusion des Arbeitsbereichs C2 – CE Calculations übernommen.
  • Auf jurisdiktionaler Ebene im Arbeitsbereich C4 – Jurisdictional Blending wird die Obergrenze für Nebeneinkünfte automatisch angewendet, und der kombinierte Shipping Income Exclusion (SHIP-1 + SHIP-2B) wird in Zeile INC-2.25 widergespiegelt.