

Ausländische Steuern, die nach i. V. m.§ 26 Abs. 1 anrechenbar sind;§ 34c Abs. 2, 3 EStG Ausländische Steuern, die nach i. V. m.§ 26 Abs. 1 von der Bemessungsgrundlage abziehbar sind.§ 34c Abs. 1 EStG
Anrechnung von Abzugsteuern nach i. V. m.§36 Abs. 2 Nr. 2 (Zeilen 2–7);§36a EStG Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach bei beschränkt Steuerpflichtigen (Zeilen 8 und 9);§50a EStG Anrechnung ausländischer Steuern nach i. V. m.§50d Abs. 10 Satz 5 EStG (Zeilen 10 und 11);§26 Abs. 1 KStG Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach (Zeilen 11a–11g);§8c KStG Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach (Zeilen 12–14);§8d KStG vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahestehenden Personen (Zeilen 15–19); Aufsichtsratsvergütungen an unbeschränkt Steuerpflichtige (Zeilen 20–20g); länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen nach (Zeilen 27–29);§138a AO Vergütungen i. S. d. bis§50a Abs. 1 Nr. 1 und4 an beschränkt Steuerpflichtige (Zeilen 30–37);Abs. 7 EStG Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse (Zeile 40); Forschungszulage (Zeilen 41–44).
Detaillierte Beschreibung der Sparten Zuordnung der Einkünfte Ermittlung des abziehbaren Verlusts Entwicklung des Verlustvortrags
Allgemeine Angaben Träger der Kasse Anlage des Kassenvermögens Art der gewährten Leistungen Leistungsempfänger Mittelverwendung Höhe der Leistungen Berechnung der Dotation
Zuletzt aktualisiert am 28.05.2026